Post muss Nazi-Material zustellen
20.09.2012 | 09:53 Uhr 2012-09-20T09:53:00+0200
Karlsruhe/Bonn. Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Die Vorinstanzen hatten der Post Recht gegeben.
Die Post AG muss Zeitschriften der rechtsextremen NPD an Haushalte befördern. Dies gilt auch für nicht adressierte Sendungen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Er entsprach damit der Klage der NPD-Fraktion im sächsischen Landtag und verwies zur Begründung auf die Pressefreiheit und Neutralitätspflicht der Post. (Az: I ZR 116/11)
Die sächsische NPD-Fraktion hatte geklagt, weil sich die Post geweigert hatte, das NPD-Blatt "Klartext" mit einer Auflage von 200.000 Exemplaren als Postwurfsendung ohne Adresse an Haushalte im Stadtgebiet von Leipzig zu verteilen. Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig und des Oberlandesgerichts Dresden zu Recht: Sie hatten argumentiert, dass es sich bei Druckwerken ohne Adressat um Postwurfsendungen handelt, die nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung nicht zwingend befördert werden müssen.
Gericht betont "Beförderungszwang"
Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Die Post sei wegen ihrer marktbeherrschenden Stellung gesetzlich zur flächendeckenden Grundversorgung und zu sogenannten Universaldiensten verpflichtet. Dazu zähle auch ein Beförderungszwang von Presseerzeugnissen. Diese Pflicht solle die Pressefreiheit gewährleisten und Presseerzeugnisse "so günstig wie möglich" an den Leser bringen. Da es sich bei dem NPD-Blatt um "eine periodisch erscheinende Druckschrift" handelt, die die Öffentlichkeit durch eine "presseübliche Berichterstattung" unterrichten wolle, müsse die Post sie auch verteilen.
Zudem begründe die Pressefreiheit für den Staat eine inhaltliche Neutralitätspflicht, die jede Differenzierung nach Meinungsinhalten verbietet, betonte der BGH mit Blick auf die Entscheidungen der Vorinstanzen. Entgegen der Ansicht von Landgericht und Oberlandesgericht darf es deshalb bei der Bewertung keine Rolle spielen, dass das Blatt der NPD zur Werbung dient. Die Post müsse das Blatt nur dann nicht befördern, wenn es "rassendiskriminierendes Gedankengut enthält" oder Artikel darin gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. (afp)
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof I ZR 116/11)

19:49
Die sinnvollste Antwort der Bürger, die diese braune Post erhält, kann nur lauten:
Zurückschicken! Schön mit dem Vermerk "Porto zahlt Empfänger"... Wenn jeder so handelt, ist der NPD sehr schnell die Lust an ihrer Zeitung vergangen!
13:38
http://www.gruene-lichtenberg.de/uploads/RTEmagicC_keine-post-von-nazis-aufkleber.gif.gif
:)) Super, haben Sie auch einen Link für andere Parteien?
13:12
Dagegen gibt es als Briefträger und Briefträgerin nur ein Mittel: lachen bis der Arzt kommt und die Krankmeldung für den Versand an den Arbeitgeber fertig machen. Mal schauen...
13:04
Auch wenn ich dat NAZI-**** auch nicht mag... aber selbstverständlich muss die Post deren geistigen Dünnpfiff zustellen. Ist doch auch ganz gut so... die NPD blamiert sich da doch auch nur selber mit!
13:04
Was soll eigentlich immer die ganze Hetzerei gegen die NPD? Das ist vermutlich die einzige lupenreine demokratische Partei in Deutschland. Das ist ja schlimmer als die Judenverfolgung. Wann wird der erste vermeintliche Nazi auf offener Straße verbrannt? Werden in Deutschland wieder Konzentrationslager für Andersdenkende gebaut?
Witzig ist das nicht! Besonders stört das Wort "...denkende" in dem Zusammenhang mit Faschisten!
XD ich krieg kaum noch Luft vor Lachen
10:16
Das ist Demokratie. Solange die NPD nicht aufgrund gesetzlicher Grundlagen verboten ist, gehört sie selbstverständlich zur Parteilandschaft wie alle anderen auch.
Wie kommt die Post dazu, hier nach eigenem Ermessen aussondern zu wollen?
Was die mit der Wurfsendung Beglückten dann mit dem Mist machen, ist ihre Sache.