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Eisschnelllauf

Pechstein beantragt Olympia-Startrecht beim Ad-hoc-Gericht

15.02.2010 | 15:15 Uhr
Pechstein beantragt Olympia-Startrecht beim Ad-hoc-Gericht

Vancouver.Claudia Pechstein hat eine Teilnahme an den Olympischen Spielen in Vancouver nicht aufgegeben. Die Eisschnellläuferin wird beim Ad-hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichthofs CAS ihr Startrecht beantragen.

Claudia Pechstein hat den Kampf um eine Teilnahme an den Olympischen Spielen in Vancouver wieder aufgenommen. Die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin wird am Montagmittag (Ortszeit) beim Ad-hoc-Gericht des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in Vancouver ihr Startrecht beantragen. Zudem stellte die 37-Jährige gegen den Weltverband ISU in der Schweiz Strafanzeige wegen Prozessbetrugs. Das gab die fünfmalige Olympiasiegerin auf ihrer Homepage (www.claudia-pechstein.de) bekannt.

Pechsteins Antrag stützt sich auf entlastende Aussagen des Biostatistikers Dr. Pierre-Edouard Sottas. Der Mitarbeiter des WADA-Labors in Lausanne hatte mit seiner Expertise zunächst maßgeblich dazu beigetragen, dass der Eislauf-Weltverband ISU Pechstein für zwei Jahre sperrte. Nun zitiert die fünfmalige Olympiasiegerin auf ihrer Homepage (www.claudia-pechstein.de) aus einer E-Mail, in der Sottas die Wahrscheinlichkeit eines Dopingvergehens bei Pechstein als „gering“ einstuft.

Das Ad-hoc-Gericht entscheidet in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen. Der Teamwettbewerb, an dem Pechstein teilnehmen will, findet am 26. und 27. Februar statt. (sid)

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