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VdSM und IG Metall:

Neuer Tarifvertrag soll Beschäftigung sichern

06.04.2009 | 21:48 Uhr

Siegen. Der Verband der Siegerländer Metallindustriellen (VdSM) und die IG Metall Verwaltungsstelle Siegen haben einen Tarifvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung abgeschlossen.

Damit werde den tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des VdSM die Möglichkeit eingeräumt, Arbeitskräfte untereinander auszutauschen beziehungsweise auszuleihen. „Mit diesem Tarifvertrag haben wir ein weiteres Instrument geschaffen, um die Auswirkungen der Konjunkturkrise auf die Beschäftigung in den Metall- und Elektrounternehmen in Siegen-Wittgenstein abzumildern. Unternehmen mit geringer Auslastung können jetzt Fachkräfte an Unternehmen mit hoher Auslastung zeitweise abtreten. Dabei bleiben die arbeitsvertraglichen Rechte der überlassenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Stammbetrieb unverändert“, erläutert VdSM-Geschäftsführer Joachim Schmidt-Classen. „Zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen wird mit diesem neuen Tarifvertrag ein unkomplizierter Personalaustausch zwischen Unternehmen möglich gemacht”, ergänzt Hartwig Durt, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Verwaltungsstelle Siegen. Der entsendende Arbeitgeber bietet dabei dem betroffenen Arbeitnehmer den Einsatz in einem anderen Unternehmen an. Für die Übernahme ist die Zustimmung der Betriebsräte erforderlich. Eine Überlassung zur gemeinsamen Qualifizierung oder Weiterbildung ist ebenfalls möglich.

„Auch beim Entgelt stehen sich die betroffenen Beschäftigten nicht wesentlich schlechter“, so Hartwig Durt. Sie werden nach wie vor von ihrem Stammunternehmen bezahlt. Arbeitnehmer, die Leistungsentgelt bezogen haben, erhalten ihr durchschnittliches Leistungsentgelt weiter. Es wird aus den letzten sechs Monaten berechnet. Arbeitnehmer, die im Zeitentgelt arbeiten, erhalten weiterhin ihr Grundentgelt zuzüglich tariflicher Zulagen sowie eventueller übertariflicher Zulagen.

Der Tarifvertrag Arbeitnehmerüberlassung ist am 15. März in Kraft getreten. Er gilt bis zum 31. März 2010.

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