Neonazi-Prozess in Bochum vertagt
16.08.2010 | 11:38 Uhr 2010-08-16T11:38:00+0200Bochum.Der Prozess gegen Neonazi Thomas Wulff in Bochum ist kurz nach Beginn vertagt worden. Sein Verteidiger beantragte noch vor der Beweisaufnahme, das Verfahren einzustellen. Er habe den Eindruck, dass Wulff Handlungen Dritter „untergeschoben“ werden sollen.
Der Prozess gegen Thomas Wulff (47), Mitglied des NPD-Bundesvorstandes, ist am Montag kurz nach Beginn am Bochumer Landgericht wieder vertagt worden. Wulff wird Volksverhetzung vorgeworfen. Sein Berliner Verteidiger Wolfram Nahrath beantragte noch vor der Beweisaufnahme, das Verfahren einzustellen. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, die Anklage sei „widersinnig und unschlüssig“. Es sei überhaupt nicht erkennbar, welche Vorwürfe sie seinem Mandanten ganz konkret mache. „Meine Damen und Herren, so geht das nicht!“ Staatsanwalt Holger Heming und Staatsanwältin Sabine Wenzel wiesen die Vorwürfe zurück.
Wulff hatte am 25. Oktober 2008 auf der Königsallee auf einer genehmigten NPD-Demo geredet, die das Motto hatte: „Deutsche wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.“ Das Polizeiaufgebot war gigantisch. Rund 200 NPD-Anhänger marschierten vom Hauptbahnhof Richtung Ehrenfeld, vorbei an vielen Gegendemonstranten. Unweit des Schauspielhauses ergriff Wulff das Mikro. Dann soll er - so die Anklage - „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt“ haben. Vor ihm wurde ein Transparent hochgehalten. Darauf stand: „Multikulti ist Völkermord.“
Nächster Sitzungstag am 25. August
Die 6. Strafkammer überprüft jetzt, ob Sätze wie diese strafbar sind. Die Richter hatten dies schon einmal getan - und sie unter Meinungsfreiheit fallen lassen, auch wenn sie „geschmacklos“ seien. Deshalb hatte die Kammer die Anklage nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich beim Oberlandesgericht. Dieses entschied: Es muss doch verhandelt werden.
Wulff, Familienvater aus Mecklenburg-Vorpommern, erschien in Bochum im schwarzen Anzug. Sogar Hemd und Krawatte waren schwarz. Scheinbar ungerührt bahnte er sich vor der Saaltür durchs Blitzlichtgewitter der Medien. 2009 war er verurteilt worden, weil er in Passau eine Hakenkreuzfahne in den Sarg eines Gesinnungsgenossen gelegt hatte (1200 € Geldstrafe, 120 Tagessätze).
Richter Volker Talarowski sagte: „Wir werden alles in der gebotenen Ausführlichkeit aufklären. So emotionslos wie möglich.“ Am nächsten Sitzungstag (25. August) wird über den Verteidigerantrag entschieden.

11:20
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11:19
Augenfällig bei diesem Vorgang, mit welcher Mühe Bochumer Staatsanwälte und Richter nach Möglichkeiten suchen, rechtsradikale Hetze kleinzureden und mit der Meinungsfreiheit straffrei zu gestalten. Im Vergleich dazu machte man sich erhebliche Mühe, die Kerzen auf einer skizzierten Torte als Bombe zu entschlüsseln und eine Karikatur als Aufruf zur Gewalt zu bestrafen. Im Falle des Rechtsradikalen hat das höhere Gericht schon mal die 1. Verfahrenseinstellung kassiert, wenn auch das Urteil zur Torten/Bombenkarikatur kassiert wird, so muss man sich ernsthaft Sorge um die Bochumer Justiz machen! Der Aufstieg der Nazipartei hatte (u.a.) auch damit zu tun, dass willfähige Richter die Weimarer Demokratie von vornherein ablehnten, Demokraten bestraften und aufrechte Deutsche = Nazis mit einem Augenzwinkern und einem Du, Du, Du davonkamen. Zwar sollte man noch nicht von Parallelen sprechen, aber aufpassen auf unsere Bochumer Justitia und ihre verbundenen Augen für rechtes Gedankengut sollte man allemal!
10:36
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08:21
nur zur erinnerung : wer hat denn anfang der 90-er die ganzen russlanddeutschen heim ins reich geholt, um an der macht zu bleiben ?
richtig, helmut the kohl.
20:43
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17:06
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17:03
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17:01
Hamsterrad:
Ich habe auch gegen Kommentare von Sepp Enderel geschrieben und wurde gelöscht bzw. editiert. Was kann uns das jetzt sagen?
16:59
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16:50
# Sepp Enderle
Wenn sie braunes Vokabular gebrauchen, müssen sie sich nicht wundern, wenn sie in diese Ecke gestellt werden.