Justiz
Nach Unfall mit Richterin: Rentner wirft ihr Uneinsichtigkeit vor
02.02.2010 | 16:46 Uhr 2010-02-02T16:46:00+0100Düsseldorf. „Das ist doch eine Frechheit!” Roger Wörz (73) ist empört über „so viel Uneinsichtigkeit”. Im Sommer hatte er einen kleinen Auto-Unfall. Und schimpft auf die andere Beteiligte, eine Richterin.
Er fuhr auf der Mettmanner Straße in Düsseldorf, schildert er den Unfall am 1. Juli 2009. Da sah er ein Cabrio von einer Garagenzufahrt rückwärts auf die Straße rollen. Er habe eine Vollbremsung gemacht, dennoch habe es gerumst. Für seinen Mercedes, 19 Jahre alt, Garagenauto, wirtschaftlicher Totalschaden.
"Ich bin Richterin"
Er fühlt sich absolut im Recht: „Unschuldiger als ich kann man ja nicht sein.” Wer von einem Grundstück komme, müsse vorsichtig sein. Die Cabrio-Fahrerin hat erklärt, sie habe sich umgeblickt, vermutete, der Rentner habe sie übersehen. Als die herbeigerufene Polizei ihr vorschlug, 35 Euro Bußgeld zu zahlen, lehnte sie ab. Besonders erbost ist der 73-Jährige, dass sie gleich sagte: „Ich bin Richterin”.
Nach dem Unfall bekam er starke Kopfschmerzen, fürchtete um seine frisch operierten Augen und erstattete Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Doch die zuständige Oberstaatsanwältin stellte das Ermittlungsverfahren ein. Es liege kein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung vor. Das findet der Rentner: „Unglaublich! Das wäre ok, wenn sie sich bei mir entschuldigt hätte. Aber sie war so uneinsichtig! Dabei sollte ein Richterin doch Vorbild sein.”
Höhere Versicherungsprämie
Sie habe ihm neben Schmerzen viel Ärger eingebracht: Seine Versicherung stufte seine Prozente hoch, revidierte das erst sieben Monate später. Von ihrer Versicherung erhielt er 3000 Euro, fürs Auto und die Schmerzen. Sein neues Auto kostete 17 000 Euro, bezahlt vom Notgroschen.
Staatsanwaltssprecher Mocken sagte, die Entscheidung der Kollegin sei nicht zu beanstanden, denn es habe keine größeren Verletzungen gegeben. Das Ordnungsamt forderte schriftlich 35 Euro Bußgeld, plus 23,50 Euro Verwaltungsgebühr. Das ist bezahlt.
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