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Urteil

Mit falschen Faxen Ex-Freund beschuldigt

30.09.2010 | 17:44 Uhr
Mit falschen Faxen Ex-Freund beschuldigt

Düsseldorf.„Es tut mir alles so leid, das müssen Sie mir glauben!“ Der Angeklagte (28) weinte, beteuerte seine Reue über die Urkundenfälschungen, mit denen er einen Freund (22) einem bösen Verdacht ausgesetzt hatte. Es sei nicht leicht, ihm zu glauben, fand der Richter im Amtsgericht.

In einem Fax an die Polizei, das aussah wie von der Firma Microsoft, hatte der Angeklagte behauptet, dass der 22-Jährige Kinderpornos verschicke. An Microsoft sandte er ein Fax mit Briefkopf der Polizei und forderte darin, den Internetanschluss des Freundes zu sperren. Und an den Freund schickte er eine vermeintliche Vorladung zur Vernehmung.

Nach einem langen Rechtsgespräch war der Angeklagte bereit, die Vorwürfe zuzugeben. Zu seiner Motivation wollte er aber nichts sagen: „Das sprengt den Tag.“ Ob er Ärger mit dem Freund gehabt habe? „Ja, großen Ärger, mehrmals!“, betonte er mit tränenerstickter Stimme.

Obwohl er dann noch viel sagte, war nicht viel zu erfahren. Über den Freund wolle er nicht reden. Das sei auch kein Lebensgefährte gewesen, sondern die Beziehung sei „eine reine Freundschaft“ gewesen. Er wisse nicht mehr, warum er das getan habe, wohin ihn der Hass damals getrieben habe.

Bei einem ersten Prozesstermin vor Monaten hatte er noch alles abgestritten, sich von einer Freundin ein falsches Alibi geben lassen. Als er sich zum Folgetermin krank meldete, dann angeblich in den USA sein sollte, hatte der Richter ihn verhaften lassen. Die sechs Wochen U-Haft hätten ihn nachdenken lassen, beteuerte der Angeklagte.

Aber schon seit dem Streit mit dem Freund habe er sein Leben völlig verändert. Er werde nie wieder so etwas tun. Die Staatsanwältin blieb skeptisch. Hielt ihm seine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung von 2007 vor, wies auf viele Verdachtsmomente hin, die erneut gegen ihn vorlägen. Sie forderte 18 Monate ohne Bewährung.

Der Richter sah ebenfalls noch viele Fragezeichen bei der Frage, ob der Angeklagte sich nun ändere. Er ließ ihm aber noch eine Chance, gewährte eine einjährige Bewährungsstrafe.

Katharina Rüth

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