Mindeststrafe für Idealismus ohne Einsicht
11.08.2009 | 18:54 Uhr 2009-08-11T18:54:00+0200Nicht vorbestraft, schwer krank – und Idealist. Ein 53-jähriger Siegener stand wegen des Besitzes von Hanfpflanzen mit einem Wirkstoffgehalt von 14,4 Gramm vor Gericht und wurde – auch dank seines „leidenschaftlichen Plädoyers” für den Hanfkonsum – nur mit dem Mindeststrafmaß bedacht.
Dieses lautete drei Monate auf Bewährung, so dass der Angeklagte nun zwar vorbestraft ist, ein Eintrag in seinem Führungszeugnis bleibt ihm dadurch jedoch erspart.
Amtsrichter Uwe Stark zeigte sich am Dienstagmorgen äußerst aufgeschlossen, folgte den Ausführungen des Angeklagten geduldig. Den Eindruck, dass sich die im Zusammenhang mit Hanfanbau zu berücksichtigende Gefahr eines Verkaufs der Ernte in diesem Fall zu vernachlässigen ist, verstärkte der Angeklagte mit seinen facettenreichen Ausführungen glaubhaft. Die erste Hürde für die Verteidigung, die Einstufung als „minderschwerer Fall”, war dadurch früh genommen.
Der Angeklagte hatte ausgeführt, bereits vor 30 Jahren erste Erfahrungen mit Cannabis, so der wissenschaftliche Name der Hanfpflanze, gemacht zu haben. „Ich bin zum Idealisten geworden”, sagte der 53-Jährige. Vor allem die Linderung seiner Krankheiten habe zu seiner „sehr positiven Meinung zu Cannabis” geführt.
»Mit der Zeit habe ich die Pflanzen liebgewonnen«
Sein gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich Mitte der 1980er Jahre im Zusammenhang mit dem Konkurs seines damaligen Unternehmens. Diabetes, eine Augeninnendruckerhöhung und Depressionen gehörten zu den Erkrankungen, deren Auswirkungen der Cannabiskonsum abgemildert habe. Als Beleg brachte der Angeklagte nicht nur seine eigenen Erfahrungen, sondern auch eine augenärztliche sowie eine hausärztliche Bescheinigung vor.
1995 habe er angefangen, Cannabis anzubauen, „um Kosten zu sparen und weil man gezwungen ist, sich für den Kauf von Cannabis in die illegale Szene zu begeben”, so der Angeklagte. Auch der Gefahr, verunreinigtes Hanf zu erhalten, habe er damit vorbeugen wollen.
»Das Urteil könnte richtungweisend sein«
„Mit der Zeit habe ich die schönen Pflanzen liebgewonnen”, versicherte er und reagierte dementsprechend auf die Beweisbilder, die seine 25 Hanftöpfe zeigten – nachdem die Pflanzen abgehackt und sichergestellt worden waren. „Das ist die schockierende Realität. Ich hätte meine Medizin zwar gerne zurück, aber ich akzeptiere die Einziehung.”
Obwohl bei seinem Mandanten mit der vom Gutachter geschätzten Wirkstoffmenge die gesetzliche Obergrenze von 7,5 Gramm deutlich überschritten sei, plädierte Pflichtverteidiger Sven Tamoschus aus Dessau für das Mindeststrafmaß – und stieß damit beim Gericht auf offene Ohren. Tamoschus war dementsprechend hochzufrieden: „Das ist ein sensationeller Erfolg. Besonders erstaunlich bei diesem Urteil ist, dass der Angeklagte nicht einsichtig war.” Das Urteil könne richtungweisend sein, so Tamoschus.

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