Landrat tappte versuchsweise im Dunkeln
20.10.2010 | 15:23 Uhr 2010-10-20T15:23:00+0200
Kreis Olpe. Die große Bedeutung von Blindenleitlinien im Straßenverkehr erlebte jetzt Landrat Frank Beckehoff bei einer gemeinsamen Aktion des Blinden- und Sehbehindertenvereins für den Kreis Olpe sowie des Behindertenbeauftragten des Kreises, Friedhelm Hoffmann.
Dabei musste sich der Landrat mit aufgesetzter Augenklappe und Langstock ausgestattet auf dem Bürgersteig orientieren und ein Stück weit gehen. „Ich kann mir jetzt sehr gut vorstellen, dass diese gerillten Steinplatten eine große Hilfe für blinde Menschen sind“, stellte Beckehoff anschließend fest. „Ich appelliere daher an Verkehrsteilnehmer und Geschäftsleute, mehr Rücksicht zu nehmen und diese Leitlinien nicht zu verstellen“.
Diesem Appell schloss sich auch Birgit Nöcker, Mobilitätstrainerin für Blinde im Kreis Olpe, an. „Darüber hinaus bitte ich die Anlieger, gerade jetzt im Herbst die Leitlinien regelmäßig von Laub zu befreien, damit die Rillen ihren Zweck erfüllen und mit dem Langstock ertastet werden können“.
Eine Blindenleitlinie ist eine bauliche Einrichtung, die beispielsweise an Haltestellen und an großen Straßenkreuzungen blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung und das Überqueren von Straßen erleichtern soll.
Kontrast und Struktur
Die Blindenleitlinie besteht aus ungefähr 20 mal 20 Zentimeter großen weißen Steinplatten, die eben in die restliche Bepflasterung eingelassen sind. Sie besitzen eine geriffelte Struktur und eine angeraute Oberfläche, die sich beim Ertasten mit einem Blindenstock deutlich von der übrigen Pflasterung abhebt. Durch die starke Kontrastwirkung der weißen Platten mit den meist in schwarzer oder dunkler Pflasterung ausgeführten Umrandungen bietet sie auch Menschen eine Hilfe, die zwar nicht blind, aber doch erheblich sehbehindert sind.
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