Juristische Fehler schaden dem Opfer
29.07.2012 | 19:24 Uhr 2012-07-29T19:24:00+0200
Essen. Schmerz und Trauer von Opferfamilien sind von Außenstehenden kaum zu ermessen. Es ist dennoch nachzuvollziehen, dass die Entscheidung des Landgerichts Essen auf die Angehörigen des im Wachkoma liegenden Gladbeckers Kevin Schwandt herzlos wirken muss. Aus formalen Gründen nimmt sie ihnen die Möglichkeit, gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil des Jugendschöffengerichts Gladbeck in der Berufung vorzugehen.
Ein Jahr Haft mit Bewährung hatte ein 18-Jähriger bekommen, der den 21-Jährigen auf dem Gladbecker Stadtfest mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte. Es gab Gründe für das Urteil. Das Jugendstrafrecht kennt keine Vergeltung, es ging um die individuelle Schuld des nicht vorbestraften Angeklagten.
Der 22-jährige Kevin wurde beim Gladbecker Stadtfest niedergeschlagen und liegt im Wachkoma. Der Täter wurde in erster Instanz nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch die Berufung wird der Mutter nun verwehrt – wegen formaler Fehler.
Trotzdem muss die ablehnende Haltung des Landgerichts juristisch geprüft werden. Vieles spricht dafür, dass die Anwälte der Familie Fehler machten, als sie die Vollmacht der Mutter nicht genau prüften. Aber das hätte dann auch dem Amtsgericht Gladbeck auffallen müssen, als es in erster Instanz die Nebenklage zuließ. Kevins Mutter als juristischer Laie dürfte diese Fehler wohl am wenigsten erkannt haben. Aber ihr werden sie angelastet, wenn sie versucht, für ihren behinderten Sohn weiter zu kämpfen. Traurig.
12:14
Ob das Urteil zu Milde war, sei dahin gestellt. Auch, ob die Anwälte der Familie Fehler gemacht haben bei der Vollmacht, sei dahin gestellt.
Das Landgericht ist nicht "herzlos" und hat lediglich geltendes Recht angewandt: Wird der Angeklagte freigesprochen, kann die Nebenklage Rechtsmittel (Revision oder Berufung) einlegen. Die Nebenklage ist aber nicht berechtigt Berufung oder Revision einzulegen, wenn es ausschließlich um eine höhere Bestrafung geht.
Die Anwälte der Nebenklage hätten die Berufung anders begründen müssen: Angenommen, das Jugendgericht hätte wegen einfacher Körperverletzung verurteilt und die Nebenkläger meinen, es sei gefährliche Körperverletzung, kann auch der Nebenkläger ggf. eine höhere Bestrafung über den qualifizierten Tatbestand in der Berufung erlangen.
Alles rechtens.