Das aktuelle Wetter NRW 10°C
Justiz

Juristische Fehler schaden dem Opfer

29.07.2012 | 19:24 Uhr
Juristische Fehler schaden dem Opfer
Benefizaktion: Maike von der Stadt Gladbeck und Tim, Spieler des SV Rentfort, sammeln für Kevin.Foto: Heinrich Jung / WAZ FotoPool

Essen. Schmerz und Trauer von Opfer­familien sind von Außenstehenden kaum zu ermessen. Es ist dennoch nachzuvollziehen, dass die Entscheidung des Landgerichts Essen auf die Angehörigen des im Wachkoma liegenden Gladbeckers Kevin Schwandt herzlos wirken muss. Aus formalen Gründen nimmt sie ihnen die Möglichkeit, gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil des Jugendschöffengerichts Gladbeck in der Berufung vorzugehen.

Ein Jahr Haft mit Bewährung hatte ein 18-Jähriger bekommen, der den 21-Jährigen auf dem Gladbecker Stadtfest mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte. Es gab Gründe für das Urteil. Das Jugendstrafrecht kennt keine Vergeltung, es ging um die individuelle Schuld des nicht vorbestraften Angeklagten.

Fall Kevin
Rückschlag im Kampf um Kevin

Der 22-jährige Kevin wurde beim Gladbecker Stadtfest niedergeschlagen und liegt im Wachkoma. Der Täter wurde in erster Instanz nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch die Berufung wird der Mutter nun verwehrt – wegen formaler Fehler.

Trotzdem muss die ablehnende Haltung des Landgerichts juristisch geprüft werden. Vieles spricht dafür, dass die Anwälte der Familie Fehler machten, als sie die Vollmacht der Mutter nicht genau prüften. Aber das hätte dann auch dem Amtsgericht Gladbeck auffallen müssen, als es in erster Instanz die Nebenklage zuließ. Kevins Mutter als juristischer Laie dürfte diese Fehler wohl am wenigsten erkannt haben. Aber ihr werden sie angelastet, wenn sie versucht, für ihren behinderten Sohn weiter zu kämpfen. Traurig.

Stefan Wette

Facebook
 
Kommentare
01.08.2012
12:14
"das aus ihrer Sicht zu milde Urteil"
von fatih | #1

Ob das Urteil zu Milde war, sei dahin gestellt. Auch, ob die Anwälte der Familie Fehler gemacht haben bei der Vollmacht, sei dahin gestellt.

Das Landgericht ist nicht "herzlos" und hat lediglich geltendes Recht angewandt: Wird der Angeklagte freigesprochen, kann die Nebenklage Rechtsmittel (Revision oder Berufung) einlegen. Die Nebenklage ist aber nicht berechtigt Berufung oder Revision einzulegen, wenn es ausschließlich um eine höhere Bestrafung geht.

Die Anwälte der Nebenklage hätten die Berufung anders begründen müssen: Angenommen, das Jugendgericht hätte wegen einfacher Körperverletzung verurteilt und die Nebenkläger meinen, es sei gefährliche Körperverletzung, kann auch der Nebenkläger ggf. eine höhere Bestrafung über den qualifizierten Tatbestand in der Berufung erlangen.

Alles rechtens.

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/6929835/create

Fotos und Videos
Ein Tag in Ootmarsum
Bildgalerie
Anzeige
Fotostrecke
Ein Tag in Zwolle
Bildgalerie
Fotostrecke
Ein Tag in Enschede
Bildgalerie
Fotostrecke
Mallorcas spirituelles Erbe
Bildgalerie
Fotostrecke
Aus dem Ressort
Schauspieler Robert Downey Jr. geht gern den unbequemen Weg
Hollywood
Der "Iron Man"-Star Robert Downey Jr. erzählt im Interview von Abstürzen und Höhenflügen, spricht über das Erlernen sozialer Kompetenz und das Verlassen der Komfortzone. Und warum gurrende Tauben ihn nicht mehr aus der Haut fahren lassen.
Umstrittene Mathematik-Klausur wird in NRW nicht wiederholt
Abitur
Abiturienten dürfen die Mathe-Klausur nicht wiederholen. Eine Prüfung der Aufgabenstellungen durch eine Fachkommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Aufgaben lehrplankonform und fachlich korrekt gewesen seien. Der Protest Hunderter Schüler im Internet und vor dem Landtag blieben erfolglos.