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Justiz

„Ich wollte ihm doch nie wehtun”

19.02.2010 | 10:41 Uhr

Hilden/Düsseldorf. In Hilden endete ein Bastelnachmittag unter Freunden tödlich. Beim Prozessauftakt vor dem Landgericht brachten die Aussagen der Beteiligten noch keine eindeutige Klarheit.

Eine brutale Attacke aus Eifersucht soll es gewesen sein: Weil der seine Freundin angemacht hat, soll ein Hildener (27) einem Freund (25) einen Bastel-Spatel in den Hals gerammt haben, so dass der verblutete. Jetzt steht er wegen Totschlags vorm Landgericht Düsseldorf.

Oder war das Geschehen am 6. September 2009 am Erikaweg ein Unfall, weil die jungen Männer, drogenbenebelt, sich kabbelten und das furchtbar schief ging? Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe: „Ich habe den Spatel nie in der Hand gehabt, ehrlich!” Den habe das Opfer gehalten.

Sie waren zu viert, die drei jungen Männer bastelten Helikopter-Modelle, die Freundin des Angeklagten surfte im Internet. Morgens hatten sie Amphetamine genommen, Joints geraucht, Wein getrunken.

Der Angeklagte und der dritte Freund (28) kamen zurück vom Ausprobieren ihrer Modelle. Ja, es habe eine Bemerkung über den nicht Anwesenden und die Freundin gegeben. „Aber das war Spaß!” Das bestätigt die junge Frau (19), die ansonsten den Angriff nicht bemerkt haben will.

Spatel soll noch im Hals gesteckt haben

Ein Spielzeugmesser habe er dem Freund an den Hals halten wollen, so der Angeklagte, „aus Spaß”. Sie hätten sich oft so erschreckt. Es sei aber stumpf gewesen. Bei der Polizei hatte er gesagt: „Plötzlich war es drin. Ich wusste nicht, dass er es scharf gemacht hat.”

Ans Zustechen kann er sich nicht erinnern. Nur, dass da plötzlich Blut war. Der Freund sei ins Bad gegangen, habe stark geblutet. „Ich war durcheinander, habe geschwitzt, war am Zittern. Ich wollte ihm doch nie wehtun.”

Nach Aussage des dritten Freundes steckte der Spatel noch im Hals des Opfers. Im Waschbecken fanden Beamte ihn später. Von der Seite und oben war die Waffe gegen den Unterkiefer gestoßen, dann in den Hals eingedrungen, hatte Schlagader und Vene aufgerissen. „Eine Verletzung, die mit dem Leben nicht vereinbar ist”, so die Gerichtsmedizinerin. Für sie ist kaum vorstellbar, dass das Opfer sich selbst verletzte: „Dann wäre der Stich von unten gekommen.”

Der Angeklagte hat Vorstrafen wegen Gewalttaten. Nach Aussage des dritten Freundes war er eifersüchtig, hat die Freundin geohrfeigt. Das bestritt sie: „Er ist ein lieber, netter Mensch, hat mich nie angefasst.” Der Prozess geht weiter.

Katharina Rüth

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