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Bundesverfassungsgericht

Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen

01.08.2012 | 13:04 Uhr
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
Homosexuelle Beamte können den so genannten Familienzuschlag nachträglich einfordern.Foto: dapd

Karlsruhe.  Homosexuelle Beamte haben Anspruch auf den so genannten Familienzuschlag. Diese Entscheidung fällte nun das Bundesverfassungsgericht. Sie betrifft Beamte, die zwischen August 2001 und Ende 2008 eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingegangen sind. Nachzahlungen sind möglich.

Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben grundsätzlich Anspruch auf den sogenannten Familienzuschlag. Eine Ungleichbehandlung gegenüber verheirateten Beamten ist verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Er betrifft Beamte, die ihre Lebenspartnerschaft zwischen August 2001 und Ende 2008 eintragen ließen, da die Ungleichbehandlung zum Januar 2009 aufgehoben wurde. (Az: 2 BvR 1397/09)

Das Gericht stellte mit dem Beschluss die Lebenspartnerschaft von Homosexuellen rechtlich der Ehe nahezu gleich. Zur Begründung verwiesen die Verfassungsgüter auf Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach "alle Menschen vor dem Gesetz gleich" zu behandeln sind. Dies gelte auch für den Familienzuschlag, da Beamte in einer Lebenspartnerschaft ebenso einen Mehraufwand für ihre Lebensführung haben, wie verheiratete Beamte.

Betroffene können Nachzahlungen einfordern

Auch der im Grundgesetz verankerte "besondere Schutz der Ehe" kann die Ungleichbehandlung laut Beschluss nicht rechtfertigen. Das Institut der Ehe sei zwar gegenüber "ungebundenen Partnerbeziehungen" rechtlich besser gestellt. Dies gelte, aber "nicht aber ohne weiteres" im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft: Sie "konkurriere" nicht mit der Ehe, sondern soll es Homosexuellen ermöglichen, "eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen".

Karlsruhe verpflichtete den Gesetzgeber, den Verfassungsverstoß rückwirkend ab der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am 1. August 2001 zu beseitigen. Betroffene können damit Nachzahlungen einfordern, falls sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht haben.

"Ohrfeige für den Gesetzgeber"

Vertreter der Opposition im Bundestag begrüßten das Urteil. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, forderte die Bundesregierung auf, bei der Gleichstellung von schwulen und lesbischen Partnerschaften nachzuarbeiten. Dies gelte "auch bei der Einkommensteuer und bei der Adoption" erklärte Beck. Ähnlich äußerte sich Barbara Höll von der Linken-Fraktion. Sie bezeichnete den Beschluss als eine "Ohrfeige für den Gesetzgeber".

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht forderte ebenfalls die völlige Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe. "Wer die gleichen Pflichten hat, muss auch die gleichen Rechte haben", erklärte Lambrecht. (afp)

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Kommentare
02.08.2012
13:52
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von f.densborn | #9

Absolut richtig wenn in der gleichgeschlechtlichen Famlie eigene oder adoptierte Kinder leben.
Aber dann sollten gleichgeschlechtliche und auch Heteropaare die keine Kinder haben auch einen um 50 % höheren Beitrag zur Renten und Pflegeversicherung zahlen da Ihr Beitrag ( Kinder ) zum Generationenvertrag ja nicht stattfindet .
Das wäre dann ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit , warum sollen meine Kinder eine Beitragsleistung für Menschen erbringen die sich nicht in die Sozialgemeinschaft einbringen.

1 Antwort
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von 1980yann | #9-1

Ein Kinderlosigkeitszuschlag existiert bereits - niemand wird davon aufgrund von Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft ausgenommen!

02.08.2012
13:47
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von 1980yann | #8

@7
Niemand zwingt Sie zu einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ... und selbstverständlich ist prinzipiell jeder "förderungsfähig", der in der Lage ist, eine Förderung anzunehmen ... was Sie meinen ist wohl "förderungswürdig" - aber warum sollte ein Paar, dass im Falle einer Trennung gegenseitig unterhaltspflichtig wäre und so den Staat entlasten würde, nicht vorher auch von Zuschlägen profitieren?

01.08.2012
18:48
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von Feldman | #7

Ich bin dafür, dass man kranke und behinderte Menschen unterstützt!
Schwule sind eklig, aber förderungsfähig ist diese Klientel sicher nicht!

01.08.2012
16:04
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von xxyz | #6

Der Staat muss die Familien schützen, aber nicht Erwachsene, die einfach nur gemeinsam durchs Leben ziehen.
Sämtliche Vorteile, die nur auf Basis einer Ehe oder ähnlichen Sachen gewährt werden, müssen dringend abgeschafft werden. Dann bleibt auch Geld für die Erziehungsherdprämie.

01.08.2012
15:09
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von 1980yann | #5

Gleichgeschlechtliche Paare übernehmen mit ihrem Ja-Wort Unterhaltspflichten füreinander und sollten nicht schlechter gestellt werden als verschiedengeschlechtliche Paare das tun.
Der Staat muss sich nur grundsätzlich mal fragen, inwieweit seine "Paarförderung" wirklich noch eine "Fortpflanzungsförderung" ist ... muss es Splittingvorteile für kinderlose Paare (vgl. Merkel+Gatte, Westerwelle+Gatte) geben, während Alleinerziehende, die täglich damit konfrontiert sind, was Kinder kosten, weitgehend leer ausgehen.
Die Annahme der Ehe als Keimzelle der Familie ist inzwischen nicht mehr zulässig - weil die kleiner werdende Überlappung zwischen Eheschließung und Fortpflanzung keinen Automatismus mehr rechtfertigt.

01.08.2012
14:02
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von Syndikus | #4

Ich bin grundsätzlich auch für eine weitegehende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe. So ist für mich bspw. nicht erkennbar, weshalb Lebenspartner nicht auch einen "Ehezuschlag" erhalten sollten. Aus den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aber "Familien" zu machen, geht dann vielleicht doch etwas zu weit, soweit nicht ein Partner ein Kind aus einer früheren heterosexuellen Beziehung mitbringt. Aber auch kinderlose Eheleute benötigen idR keinen "Familienzuschlag" - es sei denn, man versteht ihn als "Herdprämie" im engeren Sinne!

01.08.2012
13:59
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von GrafVonDingelstein | #3

Das Ehegattensplitting und die Vorteile im Beamtenrecht ist für Paare ohne Kinder abzuschaffen.
Dies zum Vorteil für Paare mit Nachwuchs.
Warum muss eine Ehe ohne Kinder subventioniert werden?

01.08.2012
13:31
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von MacW | #2

Jetzt sollte dann auch endlich noch die steuerliche Gleichstellung erfolgen, eingetragene Lebenspartnerschaften haben die gleichen Pflichten wie Eheleute , also sollte der gesunde Menschenverstand ausreichen um zu erkennen, das ihnen dann auch die gleichen Rechte zustehen.

01.08.2012
13:23
Homosexuelle Beamte müssen Familienzuschlag bekommen
von Unverkennbar | #1

Na dann bin ich mal gespannt auf die Kinder, die dieser Homo-Ehen entspringen. Ehe-Förderung ist Murks. 2 Menschen sparen zusammen doch eher.

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