Heftige Debatte nach Urteil zu Schmerzensgeld fürs Ohrloch-Stechen
31.08.2012 | 17:27 Uhr 2012-08-31T17:27:22+0200
Berlin/Essen/Vest. 70 Euro für das Sparschwein einer Dreijährigen - das ist das Ergebnis im Berliner Ohrloch-Prozess. Die Eltern hatten Schmerzensgeld verlangt, nachdem sie dem Stechen zunächst zugestimmt hatten. Das Urteil sorgt für heftige Debatten - auch mit Blick auf das jünste Beschneidungsurteil.
Der juristische Streit um Schmerzensgeld für eine Dreijährige wegen gesundheitlicher Beschwerden nach dem Stechen von Ohrlöchern ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg einigten sich die streitenden Parteien am Freitag darauf, dass die Inhaberin des Piercing- und Tattoo-Studios an das Mädchen 70 Euro für dessen "Sparschwein" zahlt .
Ob der Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, blieb noch offen. Das Mädchen hatte sich nach Angaben der Eltern zum Geburtstag die Ohrlöcher gewünscht. Die Eltern stimmten zu. Später verklagten Mutter und Vater stellvertretend für die Minderjährige die Inhaberin des Tattoo-Studios, weil die Tochter bei der Prozedur Schmerzen erlitten und noch Tage später traumatische Reaktionen gezeigt hätte.
Piercer sehen Eltern in der Pflicht
Unter Ärzten und Piercern sorgt der Fall für heftige Diskussionen. Martina Lehnhoff sieht grundsätzlich in erster Linie die Eltern in der Pflicht, ihre Kinder über mögliche Folgen von Körperschmuck aufzuklären. Sie ist Vorsitzende des Europäischen Berufsverbands Professionelles Piercing e.V. (EAPP). "Ein dreijähriges Kind ist nicht in der Lage, sich wirklich vorzustellen, was dieser Eingriff bedeutet", sagt sie weiter.
Der Gerichtsstreit endete mit einem Vergleich: Die Chefin eines Piercing-Studios muss einer Dreijährigen 70 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Mädchen wünschte sich Ohrlöcher, ihre Eltern kamen dem Wunsch nach. Möglicherweise ist das letzte Wort in dem juristischen Streit noch nicht gesprochen.
Auch Studios und Juweliere müssten Sensibilität beweisen. Seriöse Piercer ihres Verbandes würden niemandem unter 14 Jahren Ohrlöcher schießen, betont Lehnhoff. "Natürlich finden kleine Mädchen Ohrringe schön, aber sie begreifen den Weg dahin noch nicht", stellt sie klar.
Professor Michael Paulussen, Leiter der Vestischen Kinder- und Jugendklinik, kann das Berliner Tattoo-Studio hingegen verstehen. "Die Eltern wären sonst vielleicht einfach in ein anderes Studio gegangen", sagt er. "Dabei sollte jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass niemand ein Ohrloch stechen kann, ohne eine minimale Verletzung zuzufügen."
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08:22
Das sind ja schon amerikanische Verhältnisse, Erwachsene (die wissen, das so etwas weh tut) erlauben es und verklage anschliessend denjenigen, der Ihre "Bestellung" durchführt. Hoffentlich werden sie anschliessend auch wegen einer Körperverletzung und Verletzung der elterliche Fürsorgepflicht an ihrem eigenen Kind angeklagt.
00:51
Also ich wollte mit drei Jahren Seiltänzer werden (hatte die Traber-Renz-Truppe gesehen).
MEINE Eltern haben mir das verboten, obwohl – heute mit 90 Kilo könnte man mich bestens auf dem Hochseil sehen ;-)
Hat mir die Nichterfüllung meines Wunsches geschadet – NEIN!
10:38
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10:01
Die Deppen in diesem Fall sind die "Eltern".
Unglaublich, dass diese Menschen sich auch noch beschweren wollen...
01:01
Ehrlich ich verstehe das ganze Gedrisse um so ein Ohrloch nicht. Vielleicht haetten die Eltern ihre Tochter vorher aufklaeren sollen, dass es wehtut, wenn gestochen wird. und das Kind haette auf die Loecher im Ohr verzichtet. Wollen Eltern heute eigentlich ihre Kinder in Watte einpacken? Das Leben geht nun eimal nicht ohne Schmerzen ab, wobei die koerperlichen Schmerzen noch die geringsten sind. Ich glaube, die Eltern haben ndas ganze nur veranstaltet, damit Geld in die Kasse kommt. Und Ohrloecher bei Kindern verbieten einfach hirnrissig und typisch deutsch
00:27
ein 3 jähriges Kind wünscht sich Ohrlöcher....Kinder haben viele Wünsche, aber man kann nicht alle gewähren. Das die Eltern hier zugestimmt haben ist für mich als Vater nicht nachvollziehbar.
13:23
Eltern sind verpflichtet, mit ihrem Handeln dem Kindeswohl zu dienen.
Das Verstümmeln eines Körpers, das Zufügen von Schmerzen dient diesem wohl kaum.
Kindern muss nicht jeder Wille erfüllt werden, da sie die Folgen ihres Handelns kaum einschätzen können. Sie können sich auch kaum vorstellen, wie groß der Schmerz beim Stechen eine Ohrloches sein kann. Wenn Eltern sich diesen - sicherlich manchmal mit großer Vehemenz der Kleinen vorgetragenen Wünsche beugen, nehmen sich schlicht und ergreifend ihre Fürsorgeverpflichtung nicht wahr.
Arme, süsse kleine Mädchen, wenn sie für Ihre Eltern die Funktion eines Konsumbaumes erfüllen, an die man noch ein paar glitzernde "Girlanden" annadeln kann.
09:31
Es scheint, daß mindestens ein Reporter sich ein wenig mit der Materie befassen sollte, über die er schreibt. Es gab einen Vergleich, kein Urteil, also kann auch nur der Vergleich zum Diskussionsstoff werden, nicht das nicht existente Urteil! So etwas lesen zu müssen, ist einfach ärgerlich!
Zur Sache: wenn die Beschneidung Körperverletzung ist, ist es das Ohrlochstechen auch!
Die Ohrsteckerlöcher sind von der Person gewünscht. Unabhängig von den Risiken, die dabei auftreten können. Bei der Debatte um die Beschneidung ging es ja gerade darum, dass die betreffenden Kinder noch keine Zustimmung geben können. Diesen Punkt müssen sie dabei berücksichtigen, sonst passt der Vergleich nicht.
wenn die dreijährige sie Alk wünscht bekommt sie den auch nicht. Ähnlich gilt die Fürsorgepflicht auch beim Ohrlochstechen.
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09:18
Das ist das Ergebnis wenn man aus Kindern kleine Erwachsene machen möchte.
Das ist aber auch das Ergebnis von dem Treiben, die Toleranzgrenze innerhalb der Gesellschaft stetig weiter auszureizen.
Aber Hauptsache das Ego der Eltern ist "befriedigt"!
09:06
KIndern Ohrlöcher stechen ist Körperverletzung und kleinen Jungs ein Stück von ihrem Penis abschneiden ist gelebte Religionsfreiheit? Wie ich diese Doppelmoral liebe. Schön zu sehen, dass die User in diesem Forum da nicht unterscheiden. Umso trauriger, dass der Gesetzgeber es tut.