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Prozess

Haare abgeschnitten - Friseurgutschein als Buße

02.06.2010 | 15:12 Uhr
Haare abgeschnitten - Friseurgutschein als Buße

Düsseldorf. Es ist keine einfache Beziehung, so viel wird klar in der turbulenten Verhandlung vor dem Amtsgericht. Offen bleibt aber, ob der 21-Jährige seine damalige Ex-Freundin tatsächlich nachts in ihrer Wohnung überrascht und ihr die Haare abgeschnitten hat.

Die 20-Jährige hatte ihn vor einem Jahr angezeigt, dabei zu Protokoll gegeben, er habe gegen 5 Uhr morgens vor ihrem Bett gestanden, mit einer Schere in der Hand. Er habe sich auf sie gesetzt, ihr den Mund zugehalten und mit der Schere ihre langen Haare auf zehn Zentimeter gekürzt. Weil sie sich wehrte, habe sie sich am Zeigefinger verletzt.

Verlobt - oder nächste Woche getrennt?

Zum Prozess erschien die junge Frau aber nicht, reichte einen Attest ein, sie sei krank. Zudem wolle sie gegen ihren Verlobten nicht aussagen. Doch von einer Verlobung wusste der Angeklagte nichts, sein Familienstand sei ledig, erfuhr die Richterin. Ob er denn eine Beziehung habe? „Im Moment ja.“ Ob das bedeute, das könne nächsten Monat wieder vorbei sein? „Vielleicht auch nächste Woche, woher soll ich das wissen?“, war die schnoddrige Antwort.

Aber immerhin hat sich das Paar, das auch einen fast zweijährigen Sohn hat, wieder versöhnt und sieht sich nach seinen Angaben fast täglich. Zum dem Vorwurf wolle er nichts sagen, übernahm der Verteidiger das Wort. Er bestreite alles. Zudem sei doch die Justiz nicht die richtige Institution, sich um diese Paarprobleme zu kümmern.

Engagierte Mutter

Er erklärte, dass es damals Probleme mit dem Kind gegeben habe. Der junge Vater habe sich Sorgen gemacht, dass die Mutter sich nicht ausreichend kümmere, habe den Jungen einfach zu sich geholt.

„Die hat den ja erst zwei Tage später wiederhaben wollen“, mischte sich die Mutter des Angeklagten von der Zuschauerbank ein. Inzwischen ist das aber geregelt: Der Kleine ist jetzt bei ihr, wo auch der Angeklagte lebt.

Die engagierte Mutter verteidigte auch ihren Sohn: „Der macht sowas nicht!“ Aber über die Freundin könne sie etwas sagen, die habe sie ja als Pflegetochter aufgezogen: „Die ist schwer erziehbar!“ Sie habe wohl ihrem Jungen was anhängen wollen.

Lange Verhandlung

Der Verteidiger schlug vor, das Verfahren einzustellen: Ob alles so stattgefunden habe, sei schwer beweisbar. Sein Mandant sei zudem seit zwei Jahren nicht mehr aufgefallen. Hohe Geldauflagen könne er aber nicht zahlen und die Teilnahme an einem Sozialtraining sei schwierig, da er Wechselschichten arbeite.

Nach längerem Verhandeln war auch die Staatsanwältin einverstanden, dass der Angeklagte als Auflage seiner Freundin einen Gutschein für den Friseur über 100 Euro zahlt und weitere 300 Euro an das Kinderhilfswerk „Terre des hommes“.

Katharina Rüth

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Kommentare
04.06.2010
20:27
Haare abgeschnitten - Friseurgutschein als Buße
von post.it. | #1

Herrjee, welch Schmierenkomödie! Kann man sowas nicht einfach am Gericht abweisen als nicht verhandelbar? ;) Ich glaube die Sippe ist bei den einschlägigen Reality-Dokus besser aufgehoben und die bekommen da bestimmt auch noch den ein oder anderen Euro!

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