Glasermeister muss vier Jahre hinter Gitter
21.08.2008 | 16:35 Uhr 2008-08-21T16:35:15+0200Siegen/Olpe/Schönau. Vier Jahre Freiheitsstrafe wegen Betrugs in 22 Fällen - so lautet das Urteil gegen den Glasermeister aus Schönau. ...
... Mit der Urteilsverkündung endete gestern vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Siegen nach über viereinhalb Monaten ein Mammut-Prozess, dem jahrelange Ermittlungen vorausgegangen waren. Damit blieb die Kammer zwischen den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und drei Monate bzw. fünfeinhalb Jahre gefordert hatten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Olper seinen früheren Arbeitgeber Polartherm über Jahre hinweg betrogen hat, indem er eine Phantasiefirma konstruierte, die fingierte Rechnungen ausstellte. Die über 550 000 Euro, die Polartherm zahlte, kassierte der Angeklagte und verwendete das Geld zum größten Teil zur Finanzierung seines aufwändigen Lebensstils.
Auch die von dem Glasermeister gegründete Firma "Fipro", die angeblich Brandschutzglas produzieren sollte, hielt die Kammer nur für ein Mittel zum Zweck. Dem 39-Jährigen sei es darauf angekommen, die Darlehen von KfW und Sparkasse Hochsauerland in Gesamthöhe von 1,76 Millionen Euro zu kassieren, betonte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. "Der Angeklagte hatte nicht die Absicht, Brandschutzglas herzustellen. Es kam ihm nur auf den Erhalt des Geldes an." Die Hälfte des Millionen-Kredits verbrauchte der Olper für private Zwecke. Opfer des Betrügers waren auch ein Wendener Sportgeschäft und ein Lennestädter Schreiner.
Das Gericht wertete das umfassende Geständnis der 39-Jährigen, das er im Laufe der 22 Verhandlungstage in Etappen ablegte, als strafmildernd. Auch die persönlichen Folgen der Taten berücksichtigte die Kammer. "Die Ehe des Angeklagten ist kaputt; er ist durch das große Medieninteresse gesellschaftlich geächtet", meinte Dreisbach. Strafverschärfend sei die "erhebliche kriminelle Energie" und der immense Schaden. Allerdings seien dem Angeklagten seine Betrügereien leicht gemacht worden, sei es durch das Buchhaltungssystem bei Polartherm oder das Verhalten der Sparkasse, Geld ohne Sicherheiten auszuzahlen.
Angesichts der langen Verfahrensdauer gelten zwei Monate der Strafe als bereits verbüßt. Weder Oberstaatsanwalt Ulrich Hettwer noch Verteidiger Jörg Tigges äußerten sich vor Gericht dazu, ob sie das Urteil akzeptieren oder Revision einlegen wollen. Tigges sagte der WR, er empfehle seinem Mandanten, den Richterspruch anzunehmen.
Nach Prozessende hatte der 39-Jährige gleich den nächsten Termin: In einem Zivilverfahren, in dem sein Ex-Arbeitgeber Beklagter ist, war er als Zeuge des Klägers geladen.
Kommentar auf Lokalseite 5
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