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Gentests an Embryonen

12.07.2012 | 18:52 Uhr
Gentests an Embryonen
Erlaubt ist die PID nur, wenn Paare genetisch vorbelastet sind.Foto: Thinkstock

Der Bundestag hat sich mit dem Gesetz zur PID schwer getan. Das war richtig, denn mit dem Verfahren sortieren Mediziner kranke Embryonen aus, die im Zweifelsfall vernichtet werden. Nun ist ein Durcheinander ethischer Bewertungen zu befürchten. Ein Kommentar.

Jahrelang wurde diskutiert – ethisch, politisch, religiös und medizinisch. Es ging um Menschenwürde und Behinderung, Lebensrecht und Selektion. Auch der Bundestag hat sich mit dem Gesetz zur PID schwer getan. Das war richtig, denn mit dem Verfahren sortieren Mediziner kranke Embryonen aus, die im Zweifelsfall vernichtet werden. Die Mehrheit im Bundestag stimmte dem zu, allerdings in engen Grenzen.

Erlaubt ist die PID nur, wenn Paare genetisch vorbelastet sind. Eine Beratung ist zwingend vorgesehen, zudem muss eine Ethikkommission den Antrag bewerten. Allein die Prozedur einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas ist eine große Belastung. Die Hürden sind also hoch. Ein Verfahren, das Embryonen massenhaft durchcheckt, wird die PID daher kaum werden.

"Schwerwiegende Schädigung" wird nicht präzisiert

Doch bleiben Fragen offen: Was eine „schwerwiegende Schädigung“ des Embryos ist, wird nicht präzisiert. Und: Da die Zahl der Behandlungszentren nicht begrenzt ist, wird es keine einheitlichen Standards geben, wann eine PID angewendet werden darf und wann nicht. Zu befürchten ist ein Durcheinander ethischer Bewertungen.

Der medizinische Fortschritt hat diese Debatte aber bereits weit hinter sich gelassen. Neue Verfahren erlauben es, das gesamte Erbgut eines Ungeborenen noch im Mutterleib zu entschlüsseln. Ethisch ist dies eine neue, immense Herausforderung. Was diese Methoden für das Verständnis von lebenswertem oder nicht lebenswertem Leben bedeuten, ist nicht absehbar.

Christopher Onkelbach

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