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Urteil

Finanzberaterin aus Bochum vom Untreue-Vorwurf freigesprochen

15.04.2011 | 14:45 Uhr
Finanzberaterin aus Bochum vom Untreue-Vorwurf freigesprochen
Zeugen entlasteten die 68-jährige Vermögensberaterin a. D. im Bochumer Prozess um Veruntreuung von Klientengeldern.

Bochum.   Eine 68-jährige Finanzberaterin im Ruhestand ist am Freitag nach drei Verhandlungstagen vom Vorwurf, das Vermögen der betagten Anlegerin veruntreut zu haben, freigesprochen worden. Das Gericht hält sie für unschuldig.

Eine Finanzberaterin (68) im Ruhestand ist am Freitag vom Bochumer Schöffengericht vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden - wegen erwiesener Unschuld. Wie berichtet , war die Bochumerin angeklagt, weil sie als Angestellte eines Gelsenkirchener Geldinstitutes Sparverträge und Bankpfandbriefe einer mittlerweile verstorbenen Kundin († 86) - rund 85.000 Euro wert - zu Unrecht in ihren Besitz gebracht haben soll.

Die Angeklagte bestritt dies. Und tatsächlich wurden die Vorwürfe an insgesamt drei Verhandlungstagen entkräftet. Zeugen entlasteten die 68-Jährige. Unterschriften der Anlegerin zugunsten der Finanzberaterin seien völlig korrekt zustande gekommen, entschieden die Richter. Die Erben haben auch längst die alleinige Gewalt über das Geld zurückerhalten.

Redaktion

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