Erst Straße blockiert, dann mit Beil gedroht
14.04.2010 | 18:53 Uhr 2010-04-14T18:53:00+0200
Düsseldorf.„Ich stand da nur kurz!“, verteidigte sich der Angeklagte. Er stand wegen Bedrohung vor dem Amtsgericht, weil er mit einem Beil auf einen Autofahrer losgegangen sein sollte. Der hatte ihn angehupt, weil er die Straße blockierte. Ein Passant konnte Schlimmeres verhindern.
An einem Geschäft hatte der Angeklagte im März 2009 angehalten. „Ich wollte mir etwas zu trinken holen“, erklärte der kräftige Mann eifrig dem Richter. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 1200 Euro eingelegt, daher musste das Gericht verhandeln. Ob er in zweiter Reihe stand, fragte der Richter. „Da war ein Baum...“, hob der Angeklagte an, räumte dann ein: ja, in zweiter Reihe. „Aber nur kurz!“
„Etwas Glänzendes
im Handschuhfach“
Als der Hintermann zu hupte, habe er diesen aufgefordert: „Warte doch mal!“ Wieso der warten sollte, hakte der Richter nach. Der Verteidiger sprang seinem Mandanten bei: „Dass er dort anhielt, war falsch. Das ist ihm ja heute auch klar, nicht wahr?“
Der nickte, fuhr fort: Der Autofahrer habe ihm den Stinkefinger gezeigt. Und dann das Handschuhfach geöffnet: „Ich sah etwas Glänzendes, fühlte mich bedroht.“ Deshalb habe er einen Hammer aus seinem Lieferwagen geholt. Auch hier hatte der Richter Verständnisprobleme: Wenn er sich bedroht gefühlt habe, wieso sei er nicht in seinen Wagen gestiegen und weggefahren?
Er legte dem 44-Jährigen nah, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Angeklagter und Anwalt besprachen sich kurz, stimmten dann zu. So lautete das Urteil: 300 Euro Geldstrafe.

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