Ein Freispruch zweiter Klasse
17.06.2009 | 17:22 Uhr 2009-06-17T17:22:00+0200Siegen. Eigentlich gibt es keinen „Freispruch 2. Klasse”. Manchmal aber eben doch. So wie jetzt vor dem Schöffengericht. Richter Uwe Stark sprach den Angeklagten mit eben dieser Formulierung frei.
Der Siegener (34) soll an einem nicht Tag im Januar oder Februar 2007 seine Frau (26) mit Gewalt zum Beischlaf gezwungen haben. Das gehöre zu den ehelichen Pflichten, habe er gesagt, während er ihr die Beine auseinanderdrückte. Die Anklageschrift verweist mehrfach auf die Körperfülle des Angeklagten, gegen die sich das Opfer nicht habe wehren können. Im Juli 2008 wurde er von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen, nachdem er den vierjährigen Sohn geschlagen haben soll.
Der Mann kann die Vorwürfe nicht verstehen. Nach einem Streit mit der Frau habe er dem Sohn einen kleinen „Klaps auf den Hintern” gegeben. „Fünf Minuten später wollte er wieder mit mir kuscheln”, ordnet der Angeklagte für sich den Vorgang ein. Eine Vergewaltigung habe es nie gegeben.
Die Frau schildert dagegen ein jahrelanges Martyrium mit einem übermächtigen Partner. „Er hat immer Recht, es gibt nur ihn”, sagt sie. „Wenn ich ihm widersprochen habe, gab es Streit. Er hat mich oft geschubst”, erzählt sie mit leiser Stimme. Sie besteht darauf, vergewaltigt worden zu sein, gibt aber auch zu, später wieder Sex mit dem Partner gehabt zu haben.
Staatsanwalt und Verteidiger fordern Freispruch. Das Gericht stimmt zu. Dennoch hält der Richter die Zeugin nicht für unglaubwürdig. Dem aufatmenden Angeklagten macht er deutlich, dass für zu große Selbstgefälligkeit kein Anlass bestehe.

11:49
+Sie besteht darauf, vergewaltigt worden zu sein, gibt aber auch zu, später wieder Sex mit dem Partner gehabt zu haben+
Gibt es da eine Aufrechnung?
a Vergewaltigung und b später wieder Sex?
Verstehe ich nicht, wenn einmal ein Mißbrauch vorgekommen ist, warum dann ein Freispruch?