Deutsches Glücksspielrecht kommt auf den Prüfstand
24.01.2013 | 15:21 Uhr 2013-01-24T15:21:46+0100
Karlsruhe. Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich mit dem deutschen Glücksspielrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob der zeitweilige Sonderweg Schleswig-Holsteins dazu führt, dass die geltenden Beschränkungen für Glücksspiele im Internet insgesamt nicht mehr anwendbar sind. Hierzu legte der Bundesgerichtshof am Donnerstag den Luxemburger Richtern mehrere Fragen vor.
Eigentlich ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs klar: Verbote im Glücksspielrecht müssen widerspruchsfrei sein und den Interessen der Allgemeinheit dienen, zum Beispiel der Bekämpfung von Spielsucht. Alles andere gilt sonst als Beschränkung der europäischen Dienstleistungsfreiheit.
Doch Schleswig-Holsteins frühere Landesregierung hatte einen Sonderweg eingeschlagen und ein eigenes Glücksspielgesetz geschaffen, und liberaler ist, als das der anderen Bundesländer. So wurden Online-Casinospiele wie Poker zugelassen und die Zahl der Lizenzen nicht limitiert. Das kann jedoch "die Eignung der entsprechenden Verbote in den anderen Bundesländern erheblich beeinträchtigen", so der Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom Donnerstag.
Obwohl die Aussicht auf einen Gewinn statistisch gering ist, spielen Millionen von Menschen Lotto. Wir haben einige Gründe zusammengetragen, was die Menschen an Lotto anzieht.
Kurz zuvor war Schleswig-Holstein bereits zurückgerudert und hatte die Rückkehr zum einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Doch damit ist aus Sicht der Karlsruher Richter das rechtliche Problem möglicherweise nicht gelöst.
Das letzte Wort haben die Richter in Luxemburg
Denn in der Zwischenzeit hat die Landesregierung bereits weit mehr als 40 Lizenzen an Anbieter von Sportwetten und Online-Casinospielen vergeben. Diese Lizenzen gelten noch mehrere Jahre. Ein Widerspruch zur vom Europäischen Gerichtshof geforderten widerspruchsfreien Glücksspielregelung.
Der Bundesgerichtshof sieht grundsätzlich kein Problem in einer mehrjährigen Übergangszeit in Schleswig-Holstein, während der im restlichen Deutschland ein anderes Glückspielrecht gültig ist. Das letzte Wort in dieser Frage haben aber nicht die Karlsruher Richter, sondern jene in Luxemburg. (dpa)

10:32
Also , da habe ich mal eine Frage : Wie weit geht eigentlich die uneingeschränkte Solidarität von Landespolitikern gegenüber einem , wenn auch führendem Leader , wenn es darum geht , ein europarechtskonformes Gesetz zu kippen und in ein sicherlich rechtswidriges Gemeinschaftsgesetz umzupolen ? In SH wurde einmal mehr deutlich , warum es in unserem Lande eine gigantische Politikverdrossenheit gibt . Jüngstes Beispiel sind 40% Nichtwähler in Niedersachsen . Wozu noch wählen gehen , bringt eh nichts , ist alles abgekartet und es geht nur noch darum , durch die Macht ans Geld zu gelangen . Im Glückspielrecht ist Recht enthalten , aber so wenig Recht , wie es im Glücksspielrecht seit gut 10 Jahren gibt , mit Verlusten von ca 20000 Arbeitsplätzen und hunderten privaten in Insolvenz gegangenen Shopbesitzern , so wenig Recht haben Bürger , wenn sie nicht konsequent es schaffen , unter großen finanziellen Opfern , zum EUGH zu gelangen . Das Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterstehen , ein Witz
17:46
Ist damit das Verzocken des Volksvermögens durch die Regierung in der so genannten "Finanzkrise" gemeint?