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Prozess

Der Kampf um den DNA-Beweis

23.08.2010 | 16:59 Uhr
Der Kampf um den DNA-Beweis

Düsseldorf. Vor fast neun Jahre wurde die Millionärswitwe Yuri Röhrig erdrosselt in ihrer Wohnung an der Graf-Recke-Straße gefunden. Seit einem Jahr verhandelt das Landgericht gegen einen Handweker (39). Bald wird es endlich ein Urteil geben.

Lebenslänglich wegen Mordes hat Staatsanwalt Ralf Herrenbrück in seinem Plädoyer gefordert. Für ihn ist der Handwerker eindeutig überführt. Schon direkt nach Entdeckung der Tat war der Mann verdächtigt worden, weil sich seine DNA an dem Kabel fand, mit dem die Frau erdrosselt worden war.

Aber das reichte nicht für eine Anklage: Diese Spuren könnten aber auch bei Reparaturarbeiten in der Wohnung der Seniorin an das Kabel gekommen sein. Der Verdächtige wurde damals wieder auf freien Fuß gesetzt.

Weil die Technik der Spuren-Analyse sich ständig verfeinert, überprüfen Ermittler immer wieder alte Mordakten. Im Mordfall Yuri Röhrig ließ eine Kommissarin die verwahrten Beweisstücke erneut untersuchen.

Zahlreiche
Beweisanträge

Das Ergebnis: Man fand auch DNA-Spuren des einst Verdächtigten am Pullover der Toten und an der Schere, mit der ihr Schrank aufgebrochen war. Seit letzten Oktober steht der Mann vor Gericht.

Seine beiden Verteidiger haben immer wieder die Indizien gegen ihn angezweifelt, stellten zahlreiche Beweisanträge. Sie erklärten jetzt: Es ist nicht zweifelsfrei zu beweisen, dass er der Mörder war, er müsse freigesprochen werden.

Sie verwiesen auf andere mögliche Verdächtige, zogen den Todeszeitpunkt in Zweifel, erklärten, die Expertin für DNA-Analyse habe immer nur gegen ihren Mandanten ermittelt. Die DNA-Spuren auf der Jacke von Yuri Röhrig und der Schere könnten vom Kabel auf sie übertragen worden sein. Beim Auffinden der Toten hatte man damals nicht sofort erkannt, dass sie gewaltsam getötet worden war.

Staatsanwalt Herrenbrück hält die Übertragungsthese für widerlegt: „Das ist eine 1-zu-13-Millarden-Geschichte“. So groß sei die Wahrscheinlichkeit der Übertragung. Es gebe auch keinen Gegenstand, der soviel DNA des Angeklagten enthalte, dass von ihm die festgestellte DNA-Menge auf die anderen Beweisstücke geraten sein könne.

Das Gericht verkündet sein Urteil am 2. September.

Katharina Rüth

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