Der Anruf, der aus der Kälte kommt
19.12.2007 | 17:50 Uhr 2007-12-19T17:50:36+0100Unerbetene Werbung per Telefon ist verboten
Wenn das Telefon klingelt, kann es ein wichtiger Anruf sein. Vor allem abends oder am Wochenende. Doch vielfach wird man sofort entnervt wieder auflegen - wenn die Computerstimme sagt "Sie haben gewonnen!" oder der Call-Center-Mitarbeiter fragt, ob man nicht ein paar Minuten Zeit hätte. Denn die hat man meistens nicht.
Daher ist nach deutschem Recht die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne Einwilligung untersagt. Das "Cold Calling" ist jedoch nach wie vor beliebt - dabei steht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dass diese Form der Werbung unerwünscht und unzulässig ist.
Nur ist es für den Einzelnen schwer, sich zur Wehr zu setzen. Zwar kann man den Anrufer abmahnen und gegebenenfalls eine Unterlassungsklage einreichen. Aber da es hier nur um das Interesse des Einzelnen geht, werden die Streitwerte vom Gericht sehr niedrig bemessen, so dass man nicht einmal finanziell den Werbenden beikommen kann.
Angewiesen ist man daher auf Mitbewerber, die derartige Machenschaften gerichtlich verfolgen lassen. Oder aber auf Verbraucherschutzorganisationen, die sich in diesem Bereich erheblich hervortun.
Durch diese Verfahren wird die Rechtsprechung in diesem Bereich immer weiter ausgeprägt, so dass auch die Flut der Anrufe hoffentlich abnehmen wird. So hat das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 30. Oktober, Az.: 2/18 O 26/07) entschieden, dass auch durch die Nutzung einer Call-by-Call-Rufnummer das Telekommunikationsunternehmen kein Recht hat, weitere "Tarifinformationen" am Telefon anzubieten, weil keine mutmaßliche Einwilligung vorliegt.
Dr. Thomas Engels ist als Anwalt auf Online-Recht spezialisiert. Er arbeitet für die Düsseldorfer Kanzlei Terhag & Partner (www.aufrecht.de).
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