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Mann sticht immer wieder auf Gesicht seiner Frau ein – vor den Augen der Kinder: Urteil gegen ihn rechtskräftig

Mann sticht immer wieder auf Gesicht seiner Frau ein – vor den Augen der Kinder: Urteil gegen ihn rechtskräftig

Gewalt
Ein Mann schlägt, würgt und tritt eine Nachbarin, bevor er sie mit einem Messer bedroht. (Symbolbild) Foto: imago

Moers. 

67 Mal stach der damals 49-Jährige mit einem Messer auf seine Frau ein, traf sie im Gesicht und am Oberkörper, immer wieder. Die 31-Jährige verblutete schließlich. Die beiden Kinder mussten das ganze mitansehen, der sechsjährige Sohn rief noch die Polizei: „Papa sticht die Mama ab, sie blutet.“

Passiert ist das schreckliche Verbrechen am 21. Mai 2015. Ende 2017 hatte das Landgericht Kleve den Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt – wegen heimtückischen Mordes. Jetzt, fast ein Jahr später, ist das Urteil rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Kleve am Freitag mit.

Moers: Mann sticht immer wieder auf seine Frau ein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Revisionsverfahren zunächst aufgehoben, weil die Verurteilung wegen Mordes von den Feststellungen im Urteil nicht getragen worden war, so die Begründung.

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In einem zweiten Prozess musste anschließend die Frage geklärt werden, ob der Mann auf seine Frau eingestochen, schließlich aber von hier abgelassen hatte – die Frau dann aber dennoch verblutete. In diesem Szenario wäre die Tat als Totschlag zu werten gewesen, was sich erheblich auf die Höhe der Strafe ausgewirkt hätte.

Urteil des Landgerichts Kleve ist rechtskräftig

Durch Beschluss des BGH vom 16. Oktober wurde die Revision des Angeklagten jetzt als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Kleve gilt damit.

Der Fall hatte seinerzeit wegen der besonderen Grausamkeit weit über die Grenzen von Moers hinaus für Aufsehen gesorgt. Die Frau lebte getrennt von ihrem Mann in Hamburg und war damals vorübergehend nach Moers gekommen, um über die bevorstehende Scheidung zu reden.

Über die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder künftig leben sollen, gerieten die beiden in Streit. Nach Ansicht des Gerichts holte der Mann schließlich ein Messer aus der Küche und versteckte es zunächst hinter dem Rücken. Dann stach er auf dem Balkon der Wohnung unvermittelt auf das Gesicht und den Oberkörper seiner Ehefrau ein.

„Kinder werden ein Leben lang unter der Tat leiden“

Die 31-Jährige wurde vollkommen von dem Angriff überrascht, konnte sich weder wehren noch ausweichen. Es gelang ihr aber, in die Küche zu eilen, ihrem Mann das Messer zu entwenden und ihm oberflächliche Wunden zuzufügen. Der Angeklagte aber nahm ein anderes Messer und stach immer weiter auf seine Ehefrau ein.

Die Kinder, die die furchtbare Tat mitansehen mussten, „werden ein Leben lang unter der Tat leiden“, sagte damals der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.