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David gegen Goliath

05.07.2012 | 18:55 Uhr
David gegen Goliath
Ansprüche von Geschädigten des Hormonpräparats Duogynon verjährt.Foto: dapd
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Es ist ein Urteil, das Wut hinterlässt. Nicht nur bei den Betroffenen, die mit schwersten Missbildungen zur Welt kamen, und ihren Müttern, die zuvor Duogynon genommen hatten, sondern auch bei vielen anderen, die diese Auseinandersetzung zwischen einem Behinderten und einem Pharmakonzern verfolgen.

Für sie ist klar, wer bei diesem „David gegen Goliath“ der Schuldige ist. Schering (heute Bayer Pharma) hat viele Jahre gutes Geld mit jenem Schwangerschaftstest verdient, ohne die möglichen Folgen auf die ungeborenen Kinder zu sehen. Beziehungsweise, ohne sie sehen zu wollen. „Es gibt Studien, die einen Zusammenhang belegen“, sagen die Kläger. „Ein Zusammenhang besteht nicht“, sagt der Konzern und verweist auf andere Studien. Das ist sein gutes Recht. Ebenso wie das, nach 30 Jahren keinen Einblick in die Akten mehr gewähren zu müssen.

Es gibt Fragen, die sich aufdrängen

Aber zwei Fragen müssen erlaubt sein, weil sie sich aufdrängen: Wenn es doch diesen Zusammenhang nicht gibt, warum werden die Akten dann nicht offengelegt? Und warum nahm Schering das Produkt 1978, wenige Jahre, nachdem die ersten Verdachtsmomente und Missbildungen auftauchten, überhaupt vom Markt?

Auch, wenn es plausible Antworten nie geben wird, eine Erkenntnis wird bleiben: Verjährt heißt nicht vergessen.

Katja Sponholz

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