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Bei Trinkgelage völlig ausgerastet

30.07.2008 | 18:08 Uhr

Grevenbrück. 1. Januar 2008. Die Bewohner des Mehrfamilienhauses in Weringhausen trafen sich, um das neue Jahr mit einem tiefen Schluck aus - etlichen - Pullen zu begrüßen.

"Jeder hatte 10 Euro oder so gegeben, davon war Bier und Korn, Metaxa und Ouzo und Pernot eingekauft worden", erinnerte sich gestern ein Zeuge im Lennestädter Amtsgericht, wo sich ein 36-jähriger Familienvater wegen gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hatte.

Der brisante "Cocktail" verfehlte seine Wirkung nicht. Gegen 10 Uhr morgens hatte das fröhliche Saufgelage begonnen, gegen 20 Uhr schlug dann die Stimmung - zumindest bei dem volltrunkenen Angeklagten (2,28 Promille) - innerhalb einer Sekunde um.

Er habe nach Hause fahren und deshalb ein Taxi rufen wollen. Doch weder auf seinem noch auf dem Handy eines Hausbewohners waren noch Telefoneinheiten. Sein späteres Opfer holte aus seiner Wohnung daraufhin sein mobiles Telefon, um dem 36-Jährigen zu helfen. Ein Zechkumpan erinnerte sich:

"Siggi saß im Sessel, wir haben dort alle friedlich und gemütlich gesessen. Als ob plötzlich jemand beim Angeklagten einen Schalter umgelegt hätte: Es macht Klick, und er schlug und trat auf den Sitzenden ein."

Es sei alles sehr schnell gegangen, und es habe schon etwas gedauert, bis er dazwischen gehen und den völlig Ausgerasteten von dessen Opfer habe wegziehen können. Schließlich hätten an jenem Neujahrsabend "alle denselben Alkoholpegel gehabt."

Ein anderer munterer Zecher hatte das brutale Geschehen in seinem Alkoholnebel zunächst völlig falsch verstanden: "Es sah aus, als hätte der Angeklagte seinen Bekannten freundschaftlich und innig umarmt. Erst als ich bemerkte, dass er seinem Opfer mit voller Wucht ins Gesicht trat, nahm ich wahr, dass es sich bei der Umarmung um etliche Fausthiebe handelte."

Das Opfer selbst jedenfalls sah bei der Versorgung im Krankenhaus schlimmer aus als nach einem 12-Runden-Kampf gegen die Klitschko-Brüder. Doch der 56-jährige Werkzeugmacher bewies Nehmerqualitäten: Nachdem beim Röntgen keine Knochenbrüche entdeckt wurden, fuhr er wieder nach Hause.

Der Angeklagte hatte sich inzwischen bei seinem Opfer entschuldigt. Vor Gericht gab er sich reumütig: "Ich hatte einen absoluten Filmriss, bin erst am nächsten Morgen in einer Olper Zelle wach geworden, konnte mich schon da an nichts mehr erinnern."

Richter Poetsch verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 9 Monaten, 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, sowie 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit: "Sie sind mit lebensgefährlicher Brutalität vorgegangen, Sie hätten dabei auch Ihr Opfer töten können." Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Von Werner Riedel

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