Arztgattin aus Bochum zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
30.05.2012 | 12:11 Uhr 2012-05-30T12:11:01+0200
Bochum. Die Bochumer Arztgattin Nicole S. wurde heute am Landgericht Bochum zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Frau hatte gestanden, ihren Liebhaber und Vater ihres Kindes mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Vorher hatte sie ihn mit einem Giftcocktail ruhig gestellt.
Ende eines spektakulären Kriminalfalls: Die Arztgattin (32) aus Bochum , die ihren Liebhaber und Vater ihres Kindes getötet hat, wurde am heutigen Mittwoch am Landgericht Bochum zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Komplett in Schwarz gekleidet und mit versteinertem Blick hat die Angeklagte das Urteil aufgenommen. Wie in den letzten Verhandlungstagen sitzt auch heute eine Pfarrerin der JVA neben ihr.
Der Liebhaber der Angeklagten wurde am Samstag, 3. September, gegen 7 Uhr in seiner Wohnung gefunden. Zunächst war man nicht von einem Tötungsdelikt ausgegangen. Man ging erst davon aus, dass der Mann im Bett geraucht hatte und sich so selbst entflammt hatte. Dass es sich doch um ein Tötungsdelikt handelt, wurde nach einer Obduktion im rechtsmedizinischen Institut in Essen deutlich. Gut ein Dutzend Messerstiche, davon zwei tödliche ins Herz, stellten die Fachleute fest.
Geständnis nach stundenlangen Vernehmungen
Der 36-jährige Bankmitarbeiter hatte seit Monaten, möglicherweise auch länger eine heimliche Beziehung mit der 32-jährigen Arztgattin unterhalten. Die Frau arbeitete als Helferin in der Praxis ihres Mannes, einem 41-jährigen in Bochum niedergelassenen Mediziner. Dieser hatte offenbar keine Ahnung von der Affäre seiner Frau. Als die 32-Jährige einen Sohn zur Welt brachte, ging der Liebhaber wohl davon aus, der Vater des Kindes zu sein.
Nach stundenlangen Vernehmungen hatte die Frau die Tötung ihres 36-jährigen Geliebten gestanden.

02:51
Was helfen Kommentare?
20:00
Aus meiner Sicht konnte das Urteil nicht anders lauten. Ich halte es auch für gerecht. Ob ihre Einsicht und Reue echt oder nur gespielt ist, kann nur sie allein wissen.
Das Kind kann einem leid tun. Meine Mutter, die Mörderin... furchtbar!
19:54
Das Opfer ist einfach zu gutgläubig gewesen. Schlimm das man so denken muss aber hier hat es sich mal wieder bestätig:. Es gibt diese Menschen die wirklich "über Leichen gehen".
17:42
Ich weiß gar nicht woher das ganze Mitleid mit der Mörderin her kommt.
Die Frau war verheiratet und hatte nebenbei noch einen Liebhaber. Damit sie ihren Status als"Arztgattin" hält hat sie ihren Liebhaber ermordet.
Wenn die Frau Opfer von Gewalt gewesen wäre würde ich da ja verstehen. Aber so habe ich überhaupt kein Mitleid.
Erst hat die Frau den Mann mit einem Beruhigungsmilttel betäubt, dann eine Morphiumspritze gesetzt, die sie ja wohl nicht zufällig bei sich hatte, dann 12 mal zugestochen und das Opfer in Brand gesetzt.
Ich frage mich wirklich, hätte man bei einem Mann auch so viel Mitleid. Ich glaube kaum.
17:05
Die Schlagzeile bedeutet im Klartext, dass die Täterin als Mörderin und nicht bloß als Totschlägerin verurteilt worden ist. Ich empfinde spontan großes Mitleid vor allem mit dem Kind und seinem ermordeten Vater, aber auch irgendwie mit der Täterin, die nunmehr in der JVA fern von ihrem gerade erst geborenen Kind leben muss. Ich denke, dass es auch für das Gericht schwer gewesen sein wird, über diese menschliche Tragödie zu richten - auch wenn die Tatumstände wohl klar zutage liegen und die juristische Subsumtion unter den Mordparagraphen nicht allzu problematisch gefallen sein dürfte. Ein Fall, der auch aus einem Buch von Ferdinand von Schirach stammen könnte ...
Mein Mitleid mit der Frau hält sich in Grenzen. Sie hat einen Menschen das Leben genommen um ihren Status als "Arztgatttin" zu halten.
Niemand hat die verheiratete Frau gezwungen mit einem Liebhaber ein Kind zu zeugen.
Als Opfer sehe ich den getöteten Mann und seine Eltern.
16:28
FreieMeinung79, das hätte sich die Schlosserstochter vorher überlegen müsssen. Der Mann den sie ermordet hat kann auch nichts mehr im Leben erreichen.
Die Leidtragenden sind die Angehörigen des Opfers und nicht die Schlosserstochter.
Das hat "FreieMeinung79" mit Sicherheit so auch nicht zum Ausdruck bringen wollen. Ich glaube(?), dass mir Ihre Auffassungen insbesondere bei Justizdingen bereits mehrfach aufgefallen sind - das nur mal so am Rande!
15:48
was will einer noch im Leben erreichen, der eine - wenn vielleicht auch verkürzte - Haftstrafe /w Mord abgesessen hat?
Das Leben ist hinüber. Das Leben nach der Strafe mit dieser Hypothek ist fast die größere Strafe als das Absitzen selbst.
13:40
Ich finde das ist ein gerechtes Urteil.
13:28
Die ARME Mörderin!
Das tut mir jetzt aber wirklich sehr Leid!
13:10
Zu Ihrem 50. Geburtstag?...in Deutschland ist die mit guter Führung zu ihrem 40. Geburtstag wieder draussen...
Man sollte aber nicht vergessen, dass die "Arztgattin" sicherlich nicht zu 100% alleine dafür verantwortlich gewesen sein kann, dass diese Situation so eskaliert ist. Damit soll die Tat natürlich nicht geschmälert oder entschuldigt sein. Aber von alleine wird ein Mensch nicht zu einer solchen Tat getrieben. Da sollten die ganzen Moralapostel mal drüber nachdenken.
an unbemannt: dann übernehmen Sie doch ein paar Jährchen
unbekannt01, die Schlosserstochter wurde von niemanden getrieben einen Mord zu begehen. Auch hat sie niemand dazu getrieben als verheiratete Frau noch mit einem Liebhaber ein Kind zu zeugen.
Wie es das Gericht so schön betont hat, die Schlosserstochter hat aus reinem Egoismus gemordet. Sie wollte ihren "Status" als Arztgattin behalten.
Schuld ist sie ganz alleine.