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Die Rechtslage

Armbrust fällt unter Waffengesetz

13.01.2013 | 22:28 Uhr
Armbrust fällt unter Waffengesetz
Mit einer ähnlichen Armbrust ging der 16-Jährige auf die Polizisten los.Foto: Johannes Kruck

Das deutsche Waffengesetz erlaubt den Erwerb und den Besitz von Armbrüsten nahezu ohne Einschränkungen. Sie fallen übrigens seit dem Erfurter Schulmassaker vom April 2002 mit 17 Toten unter die Vorschriften.

Einzige Bedingung für den Erwerb: das vollendete 18. Lebensjahr. Diese Voraussetzung hat der Händler zu kontrollieren.

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