Anklage wegen heimtückischen Mordes
28.10.2009 | 11:54 Uhr 2009-10-28T11:54:00+0100Hünsborn/Siegen. Wegen Mordes muss sich ein 46-Jähriger vor dem Siegener Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Hünsborn seine Freundin erstochen zu haben. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.
„Wenn ich sie nicht kriege, soll auch kein anderer sie kriegen.” Mit diesen Worten kündigte ein eifersüchtiger 46-Jähriger gegenüber einem Freund an, seine Lebensgefährtin (51) zu töten.
Zwei Wachtmeister führten den in der JVA Siegen in Untersuchungshaft sitzenden Dachdecker aus Köln in den Schwurgerichtssaal. Staatsanwalt Günter Scholz wirft ihm Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor. Laut Anklage hat sich in der Nacht zum 9. April dieses Jahres in der Doppelhaushälfte in Hünsborn Folgendes abgespielt: Es kriselte in der Beziehung des Paares, das gemeinsam in der Wohnung lebte. Die Frau wollte sich von dem 46-Jährigen trennen. Als Grund vermutete dieser einen vermeintlichen Nebenbuhler — zu Unrecht.
18 Zentimeter tiefer Stich
Auch ein letzter Klärungsversuch über einen Bekannten des Paares in der Nacht zum Gründonnerstag scheiterte. Die Situation eskalierte. „Im Verlaufe des Abends fasste er den Entschluss, sie zu töten. Er holte ein 21 Zentimeter langes Küchenmesser und stieß es der schlafenden Frau gezielt und mit erheblicher Wucht in die Brust”, so Scholz. Die Frau hatte keine Chance. Wenige Minuten nach dem 18 Zentimeter tiefen Stich starb sie. Danach habe sich der Angeklagte selbst die Unterarme aufgeschlitzt, was aber nicht lebensbedrohlich gewesen sei, so der Staatsanwalt.
Angeklagter schweigt
„Er wird nichts sagen”, teilte Verteidiger Andreas Trode für den 46-Jährigen mit. „Es stehen zwei Mordmerkmale im Raum. Da soll er sich nicht ins Verderben stürzen und erst einmal nichts sagen”, sagte der Iserlohner Anwalt auf Nachfrage. Trodes Verteidigungstaktik zielt auf Totschlag hin: „Alles, was nicht lebenslang ist.”
Der schweigende Angeklagte verfolgte den Prozess regungslos, mit starrem Blick. Ganz im Gegensatz zu einigen Freundinnen des Opfers, die sich immer wieder Tränen aus den Augen wischten und die Hände vors Gesicht hielten.
Die Verhandlung wird am 16. November fortgesetzt. Das Urteil soll am 26. November gesprochen werden.

17:42
Der Täter ist Deutscher ( Kölner )..
22:33
Karl Heinz da kann man nur zustimmen du hast alles gesagt.
16:35
#4 Herr Fathi,
guter Kommentar, alle Achtung.
15:40
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14:55
Ehrenmord oder Eifersuchtsmord
Im Ergebnis ist es das gleiche brutale mörderische Handwerk. Trotzdem darf man beide Motive nicht vermengen. Aber worin bestehen die Unterschiede?
Zum ersten, weil Ehrenmorde innerhalb einer Ehe nicht aus Liebe oder Eifersucht begangen werden, sondern aus verletztem Schamgefühl. Wenn die Frau den Mann verlässt, ist sein Ansehen innerhalb seiner Gesellschaft verletzt. Und um dieses Ansehen seiner männlichen Gesellschaft wieder zu erlangen, muss er die Frau mit dem Tode bestrafen, sprich ermorden. Die Ehre der Männer hängt an der Keuscheit und Unterordnung der Frau. Zu beachten ist auch, dass es ja keine Liebesheirat war, sondern eine Zwangsehe. Von daher ist Liebe hier wohl ein Fremdwort.
Bei der Eifersuchtstat spielt dies keine Rolle. Hier fühlt sich der Täter/Mörder selbst verletzt. Sein Ansehen in der Gesellschaft hängt davon nicht ab.
Eifersuchtstaten gibt es in jeder Gesellschaft und in jeder Ethnie.
14:30
fgfg
Was macht Sie so sicher, daß kein Ausländer dabei ist?
Aus dem Bericht geht es nicht hervor.
Im Gegenteil.
Messergebrauch, das Argument Wenn ich sie nicht kriege, soll sie auch kein anderer kriegen und das bewuste Verschweigen der Täternation seitens der WAZ lassen eher andere Rückschlüsse zu.
13:42
wo sind denn die anderen braunen? ach ja keine ausländer dabei, deswegen
13:12
Was bilden sich eigentlich die Männer ein?
Die Frauen sind nicht ihr Besitz und wenn sie sich trennen wollen von ihren Männern, dass wird sicherlich Gründe haben, dann haben sie dies zu akzeptieren.
Dies wird nicht die erste Gewaltszene bzw. Eifersuchtsszene gewesen sein, die die Frau hat über sich ergehen lassen müssen. Bei der ersten hätte sie Schluss machen müssen. Es wird danach nicht mehr besser. Meistens fühlen sich die Männer ja dann auch noch im Recht und entschuldigen weinerlich ihre Gewalt gegenüber der Frau. Ich kann ohne Dich nicht leben oder so ähnlich heißt es dann. Im Grunde nur Besitzdenken. Wenn er nicht ohne sie leben kann, dann muss er es eben lernen. Wenn er sie lieben würde, würde er den Wunsch seiner Frau akzeptieren.
Alles nur männliche Eigenliebe und eigen-verliebt-sein.
Die Tat ist heimtükisch. Wie heißt es bei Macbeth: Wir haben den Schlaf mißbraucht. Den Schlaf getötet. Ein schändliches Verbrechen.
Da soll er sich nicht ins Verderben stürzen, naja, wenn der Anlaß nicht so traurig wäre, Herr Rechtsanwalt, könnte man über den Satz sogar schmunzeln. Ich konnte nur verständnislos den Kopf schütteln.
Wie kann ein ein tödlich geführter Stich mit einem Messer mit 21 cm langer Klinke während das Opfer schlief, ein Totschlag sein? BGH-Entscheidungen sind da eigentlich eindeutig.