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Mordprozess

Angeklagter räumt Messerstich ein

30.11.2009 | 20:21 Uhr

Hünsborn/Siegen. „Ich nehme über meinen Verteidiger von meinen bisherigen Schilderungen, dass es ein Unfall war, Abstand. Ich möchte zu dem Tatvorwurf stehen.”

Anwalt Andreas Trode verlas am fünften Tag im Mordprozess von Hünsborn die Aussage des angeklagten 47-Jährigen, der am 9. April seine Lebensgefährtin (51) in Hünsborn erstochen haben soll. Seit Mitte März habe sich das Verhältnis abgekühlt. Als Liebesbeweis habe er ihr Rosen aufs Bett gelegt, doch geändert habe sich nichts. Er habe sich unfähig und ungeliebt gefühlt und vier Schachteln Zigaretten am Tag geraucht. „Es lag eine unheimliche Last auf mir. Ich war verzweifelt, ich wollte nicht mehr leben”, so der Angeklagte. Über den Treppenstufen habe er einen Strick festgemacht: „Ich wollte mich aufhängen. Sie sollte sehen, wie ich da hänge.” Als der Paketdienst klingelte, nahm er Abstand vom Suizidversuch.

Wechselbad der Gefühle

Am Abend vor der Tat habe er ein Wechselbad der Gefühle erlebt. Man habe geweint, sich in den Armen gelegen und Sex gehabt. Auf einmal sei sie lustlos gewesen. „Da kam mir der Gedanke, dass sie mit einem anderen Mann geschlafen hat”, so der 47-Jährige. Sie habe das verneint, doch irgendwann ja gesagt. „Ich lief in die Küche, holte das Messer und habe einmal zugestochen. Ich stand neben mir. Es war wie schwarzer Nebel um mich.” Als sie da lag, habe er geweint, sie gestreichelt und zugedeckt. Er habe alles aus der Ferne gesehen, sei wie betrunken gewesen. „Ich denke heute, dass sie nicht mit einem anderen Mann geschlafen hat. Irgendwie traue ich ihr das nicht zu. Es ist alles so sinnlos.” Fragen beantwortete der Angeklagte nicht.

Nach seiner Aussage käme statt des angeklagten Mordes ein Totschlag in Betracht. Und der würde Verteidiger Trode in die Karten spielen. „Alles, was nicht lebenslang ist”, hatte der Iserlohner Anwalt am ersten Prozesstag betont.

Urteil am 17. Dezember

Schwierig war die weitere Terminierung. Den von Richter Wolfang Münker vorgeschlagenen 8. Dezember lehnte Nebenklage-Vertreter, Anwalt Patrick Jüngst, im Namen der beiden erwachsenen Kinder der Getöteten zunächst ab. Grund: Ihre Mutter wäre an diesem Tag 52 Jahre alt geworden. Münker wies auf die Gefahr hin, dass der Prozess platzen könnte: „Dann kann es sein, dass der Haftbefehl aufgehoben wird und der Angeklagte einen Tag vor Weihnachten auf freien Fuß kommt.” Jüngst lenkte nach Rücksprache mit den Kindern ein. Der Prozess wird jetzt am 8. Dezember um 11 Uhr fortgesetzt. Nach einem weiteren Verhandlungstag (11. Dezember) soll am 17. Dezember das Urteil gesprochen werden.

Roland Vossel

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