27-Jähriger wegen Mordes vor Gericht
13.07.2010 | 08:00 Uhr 2010-07-13T08:00:00+0200
Olpe/Siegen.Ab 24. August muss sich der 27-Jährige, der im Januar in der Olper Fritz-Reuter-Straße seine Ex-Freundin (25) umgebracht haben soll, wegen Mordes vor dem Siegener Schwurgericht verantworten.
Wie unsere Zeitung erfuhr, sind für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt.
Das Urteil soll am 9. September gesprochen werden. Bis dahin werden zahlreiche Zeugen, ein psychiatrischer Sachverständiger und ein Brandsachverständiger gehört. Wie Recherchen ergaben, geht der Psychiater von der vollen Schuldfähigkeit des 27-Jährigen aus. Wie berichtet, hatte der zuletzt in Gerlingen wohnende Asylbewerber versucht, sich Anfang März in der JVA Siegen umzubringen. Auf der Toilette hatte er sein Unterhemd angezündet, wobei auch ein auf seinem Oberschenkel liegendes T-Shirt Feuer fing. Drei Mitgefangene löschten die Flammen. Nach dem Suizidversuch war der 27-Jährige zunächst ins Justizkrankenhaus nach Fröndenberg gebracht worden. Inzwischen sitzt er in der JVA Hagen in Untersuchungshaft.
Die Mutter hatte ihre allein lebende Tochter am 25. Januar dieses Jahres tot in der Wohnung in der Fritz-Reuter-Straße gefunden. Die Obduktion ergab, dass sie erdrosselt wurde. Bis November vergangenen Jahres hatte die hübsche, dunkelhaarige Frau hier noch zusammen mit dem 27-Jährigen gelebt. Dieser ist noch mit einer anderen Frau verheiratet und hat ein Kind. Im Mai 2009 war er wegen gefährlicher Körperverletzung der 25-Jährigen verurteilt worden.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe weiterhin. Allerdings fanden die Ermittler an mehreren Stellen am Tatort DNA, die nach der Analyse beim Landeskriminalamt vom Beschuldigten stammt. So waren sowohl unter den Fingernägeln der getöteten Frau, als auch an deren Halstuch DNA-Spuren des 27-Jährigen.
Auch den Brand am Tatort soll der Angeklagte gelegt haben, um die Spuren zu verwischen. Das Gutachten eines Brandsachverständigen hat ergeben, dass das Feuer vorsätzlich angezündet wurde. Der Schwelbrand war an der unteren rechten Ecke des Bettes gelegt worden.
Staatsanwalt Günter Scholz sieht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe gegeben: „Es ging um gekränkte Ehre. Er hat ihr nachgestellt.“ Die Trennung seiner Freundin von ihm im November 2009 hatte der 27-Jährige offenbar nicht überwunden.

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