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Urteil

14 Jahre Haft wegen Totschlags

24.09.2010 | 17:00 Uhr
14 Jahre Haft wegen Totschlags

Olpe/Siegen.Beim Urteilsspruch zeigte der 27-Jährige keine Regungen. Er wirkte gefasst und emotionslos, als der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker verkündete, dass er wegen Totschlags und versuchter schwerer Brandstiftung für 14 Jahre hinter Gitter muss.

Das Siegener Schwurgericht war sich sicher, dass der zuletzt in Gerlingen lebende 27-Jährige in der Nacht zum 24. Januar dieses Jahres in der Wohnung in der Fritz-Reuter-Straße 24 in Olpe seine Ex-Freundin (25) mit einem Schal erdrosselt hat. Anschließend habe er das Bett angezündet, um die Spuren zu verwischen. „Indizien sind objektive Spuren und haben einen höheren Beweiswert als Zeugen. Die Indizienkette weist eindeutig auf den Täter hin“, betonte Münker in seiner über zweistündigen Urteilsbegründung. Wichtigstes Indiz seien die DNA-Spuren des 27-Jährigen an Fingerkuppen, Fingernägeln und am Schal der Toten: „Die Häufigkeit der Spuren und das Fehlen fremder Spuren deuten eindeutig auf den Angeklagten hin.“

Nur der 27-Jährige habe ein Motiv gehabt. Die anfangs glückliche Liebe sei zunehmend von Eifersucht und Besitzdenken des Angeklagten geprägt gewesen. Er habe die hübsche, lebenslustige und warmherzige Frau mit niemandem teilen wollen. Sie musste Hosen tragen, damit andere Männer ihre Beine nicht sehen konnten. Familienfeiern habe sie verlassen müssen, weil männliche Gäste anwesend waren. Trotz der Trennung habe er die Ex-Freundin weiter kontrolliert. Der 27-Jährige habe gewusst, dass sie sich am Tag nach der Tat zum Foto-Shooting verabredet hatte, um Bilder für das Internet-Portal „Wer kennt wen“ machen zu lassen. Es sei eine eindeutige Geste, so Münker, dass der Iraker das lilafarbene Kleid fürs Fotoshooting auf die Leiche legte.

Die Alibis des 27-Jährigen, der die Bluttat bei der Polizei bestritten und im Prozess geschwiegen hatte, seien nicht glaubhaft. Er hatte angegeben, bei Freudenberg von zwei Italienern überfallen worden zu sein. Auch seine Reaktion bei der Festnahme sei verräterisch: „Er stellte keine Fragen, war nicht überrascht. Warum auch? Er wusste ja, was er gemacht hatte.“

Dem von der Staatsanwaltschaft angeklagten Mord folgte das Gericht nicht. Münker: „Eifersucht allein reicht nicht aus, um zu niedrigen Beweggründen zu kommen. Wir konnten keine geplante Tat feststellen. Er hat kein Tatwerkzeug mitgenommen.“

Besonders strafverschärfend war, dass der 27-Jährige unter Bewährung stand: „Er hat jetzt die Person getötet, die er vorher schon verletzt hatte.“ Die junge Frau habe einen länger andauernden Todeskampf erleiden müssen. Zudem stelle das Besitzdenken, mit dem er sie ständig drangsalierte, die Nähe zu einem niedrigen Beweggrund dar. Und schließlich habe er billigend in Kauf genommen, dass die Menschen in dem Sechsfamilienhaus im Schlaf vom Feuer überrascht werden konnten.

Staatsanwalt Günter Scholz sprach von einer überzeugenden Urteilsbegründung, allerdings werde geprüft, ob es rechtlich nicht doch ein Mord gewesen sei: „Wir überlegen, ob wir Revision einlegen.“ Nicht zu überlegen brauchte direkt nach dem Urteil Verteidiger Andreas Trode, der Freispruch gefordert hatte: „Die Revision geht heute Abend noch raus. Ich halte den Angeklagten nicht für den Täter.“

Roland Vossel

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Kommentare
26.09.2010
17:44
14 Jahre Haft wegen Totschlags
von MaxMaximus | #3

Soll das gerecht sein???
Richter Münker sollte sich SCHÄMEN!!!!!!!
Typisch deutsche Justiz!
Ein Bankräuber oder Dieb der eine Verzweiflungstat begeht bekommt 10 oder mehr Jahre und ein Mörder bekommt nur einen Klaps auf den allerwertesten! Was sind schon 14 Jahre angesichts dessen das dieser Verbrecher ein Leben ausgelöscht und viele zerstört hat?
Lebenslänglich mit anschließender Abschiebung wäre hier Tat und Schuld angemessen!
Zumal er ja schon straffällig geworden ist und unter Bewährung stand.

Kein Mordmerkmal? Er wusste genau was er getan hat denn nach einer Tat Spuren zu verwischen und damit auch noch weitere Leben aufs Spiel zu setzen ist meines Erachtens ein Mordmerkmal!

So einer ist nicht gesellschaftsfähig und gehört nicht in eine zivilisierte Gesellschaft!

25.09.2010
18:44
14 Jahre Haft wegen Totschlags
von Gernot Kretschmar | #2

Ja, hallo erst mal...Ich weiß nicht, ob Sies schon wissen, aber das Wort Foto-Shooting gibt es in der englischen Sprache überhaupt nicht. Es ist die Erfindung eines grenzdebilen RTL-II-Autors.

25.09.2010
18:26
14 Jahre Haft wegen Totschlags
von Integrationsexperte | #1

Welchen Status hatte dieser kulturbereichernde Iraker?
Asylbewerber? Weil er sich in seiner Heimat verfolgt fühlte? Warum lief der Schläger weiterhin frei rum?

„Er hat jetzt die Person getötet, die er vorher schon verletzt hatte.“

ES REICHT!

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