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Diese Regeln müssen Schüler bei Ferienjobs beachten

Schuften in den Ferien

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Foto: Lars Fröhlich
Viele Schüler wollen sich ihr Taschengeld im Sommer mit Ferienjobs aufbessern. Sechs bis zehn Euro Stundenlohn sind in vielen Branchen drin. Doch nicht jeder darf jede Arbeit ausüben. Welche Regeln Schüler bei Ferienjobs beachten müssen und wie Sie jetzt noch an gute Jobs kommen.

Essen. 

Diese Woche verabschiedet die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Ab 2015 soll er gelten und für alle Branchen verbindlich sein. Doch ein Passus im Gesetz schließt eine Einkommensgruppe aus: die jugendlichen Ferienjobber. Der Mindestlohn greift erst ab einem Alter von 18 Jahren.

Heißt: Wer sich im nächsten Sommer mit einem Ferienjob das Taschengeld aufbessern will, bekommt vom Mindestlohn nichts mit. Trotzdem gibt es Ferienjobs mit Stundenlöhnen, die auch über 8,50 Euro liegen können.

Sechs bis zehn Euro Stundenlohn

Die Bezahlung liegt je nach Branche meistens zwischen sechs und zehn Euro pro Stunde. Für Schüler eine nicht unerhebliche Aufstockung des Taschengeldes. Besonders in der Baubranche und im Handwerk, also dort, wo körperlich hart geschuftet wird, gibt es viel zu verdienen – bis zu 14 Euro sind bei manchen Handwerksbetrieben drin, heißt es in der Branche.

Allerdings sind diese Jobs eher für Studenten gedacht, denn die körperliche Arbeit dürfen die meisten Schüler laut Jugendarbeitsschutzgesetz nicht ausüben. „Jugendliche dürfen nur Arbeiten verrichten, die sie körperlich nicht überfordern und keine gesundheitlichen Risiken bergen“, erklärt NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) die Regeln.

Die meisten Schülerjobs gibt es in der Gastronomie und im Einzelhandel. Bei der Getränkegruppe Hövelmann in Duisburg etwa gibt es diesen Sommer zwei Ferienjobs für Schüler. Im Werkzeuglager Material einsortieren und überall da aushelfen, wo gerade Not am Mann ist – so sieht der Alltag für den jugendlichen Jobber in dem Getränkehandel aus.

Vorkenntnisse, etwa in Logistik, oder handwerkliches Geschick muss hier niemand mitbringen. Nur das Mindestalter von 16 Jahren muss erfüllt sein. „Das ist eigentlich die einzige Bedingung. Aber in diesem Sommer sind beide Stellen leider schon vergeben“, sagt Unternehmens-Sprecher Thomas Münzer.

Jobs im Handel sind beliebt

Heinz-Jürgen Guß von der Industrie- und Handelskammer Essen weiß um die Beliebtheit der Ferienjobs im Handel, ob im Getränkemarkt oder dem Jeansladen. „Es sind verhältnismäßig leichte Tätigkeiten, die sowohl Jungen als auch Mädchen ausüben können. Und ich weiß, dass gerade Filialisten solche Leute gerne als kurzfristige Aushilfe in der Urlaubszeit der Angestellten nehmen.“

Auch die Gastronomie, besonders Biergärten, stellen im Sommer gern Schüler als Aushilfen ein. Allerdings spielt auch hier das Alter eine große Rolle: Alle Tätigkeiten, die mit Alkoholausschank zu tun haben, dürfen von Minderjährigen nicht ausgeübt werden. Ebenso dürfen unter 18-Jährige nur bis 22 Uhr arbeiten, 15-Jährige sogar nur bis 20 Uhr. Ob sich jeder Gastronom so genau an die Vorgaben hält, ist fraglich. Denn wenn im Sommer der Biergarten überfüllt ist und das Personal rar, kann solch eine Grenze schnell übertreten werden.

Direkt vorstellen ist sinnvoll

Wer noch auf die Schnelle einen Job sucht, sollte sein Glück einfach direkt vor Ort bei den Betrieben versuchen. Peter Achten, Geschäftsführer des Handelsverbandes NRW, weiß, dass dann die Chancen am höchsten sind. „Und wer weiß, vielleicht ist eine potenzielle Ausbildungsstelle gleich dazu gefunden.“

Übrigens: Für alle unter 15 Jahren sind leichte Arbeiten wie Nachhilfe oder Babysitten zulässig. Diese dürfen ganzjährig und zwei Stunden täglich ausgeübt werden.