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Apple zahlt Millionen im „iPad“-Namensstreit mit China

02.07.2012 | 10:41 Uhr
Apple zahlt Millionen im „iPad“-Namensstreit mit China
Apple hat zugestimmt, dem chinesischen Unternehmen Proview Technology 60 Millionen Dollar zu zahlen und damit den Streit um die Nutzung des Namens "iPad" in China aus der Welt zu schaffen.Foto: Carlos Barria/Files

Peking.   Einigung im Streit um die Nutzung des Namens „iPad“ in China: Apple hat zugestimmt, dem chinesischen Unternehmen Proview Technology 60 Millionen Dollar zu zahlen und damit den Streit aus der Welt zu schaffen.

Mit einer Millionenzahlung hat der US-Technologiekonzern Apple einen Streit um die Nutzung des Namens „iPad“ in China beigelegt. Wie ein Gericht in der südlichen Provinz Guangdong am Montag mitteilte, einigten sich die Kalifornier mit dem chinesischen Unternehmen Shenzhen Proview Technology auf einen Vergleich. Mit der Überweisung von 60 Millionen Dollar (47,4 Millionen Euro) werde die jahrelange juristische Auseinandersetzung beendet. Für Apple ist damit eine potenzielle Hürde zur Einführung der neusten Version seines Tablet-Computers aus dem Weg geräumt.

Das finanziell angeschlagene chinesische Unternehmen hatte nach eigenen Angaben auf eine weit höhere Zahlung gehofft. Dennoch erklärte Proview-Anwalt Xie Xianghui, das Ergebnis sei für beide Seiten akzeptabel. Marktbeobachter werten die Einigung aber vor allem als Erfolg für Apple.

Streit seit 2009

Ein Datum für den Verkaufsstart des neuen iPad 3 in China hat das Unternehmen noch nicht bekannt gegeben. Die Zulassung des Geräts durch die Behörden liegt aber seit Mai vor - und die Erlöse aus dem Verkauf des Tablet-Computers in dem für Apple wichtigsten Wachstumsmarkt dürften die Zahlung an Proview um ein Vielfaches übertreffen.

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Der juristische Streit geht auf das Jahr 2009 zurück. Apple kaufte damals für mehrere asiatische Länder die Rechte an dem Namen „iPad“ von der taiwanischen Zweiggesellschaft Proview Taipeh. Die chinesische Tochter der in Hongkong ansässigen Proview International Holding hatte den Markennamen nach eigenen Angaben aber bereits im Jahr 2001 eintragen lassen. Im vergangenen Dezember entschied ein Gericht, dass die Übertragung der Namensrechte aus dem Jahr 2009 für China nicht gültig sei. Apple legte Berufung ein, der Verkauf des iPads wurde dennoch in Teilen des Landes zunächst gestoppt. (dapd)

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