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Katze mit Nabelbruch

Katze mit Nabelbruch

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Essen. Eine kleine ägyptische Katze leidet unter einem Nabelbruch und wer zahlt eigentlich die Kosten für ein verletztes Fundtier? Diese Fragen beantworten unsere Tierärtze heute.

Frage: Unsere Katze ist circa sechs bis acht Wochen alt und wiegt 600 Gramm. Seit gestern hat sie eine dicke Beule am Bauch. Wir leben in Ägypten und waren bereits hier beim Tierarzt, der sagt, dass es sich um einen Nabelbruch handelt. Der kann aber noch nicht mit einer OP beseitigt werden, da die Katze noch zu klein ist und es jederzeit zu einem neuen Bruch kommen kann. Sie bewegt sich mit dieser Beule den Umständen entsprechend normal.

Wir haben aber gelesen, dass es gefährlich ist, wenn man nichts unternimmt, weil Organe an dieser Stelle austreten und eventuell absterben können. Wenn keine OP möglich ist, gibt es da etwas was wir machen können, um ihr zu helfen?

Antwort: Normalerweise ist eine Operation auch schon bei einem so jungen Tier relativ gefahrlos möglich, dank der mit heutigen Anaesthesietechnik.

Nabelbrüche sind dann gefährlich, wenn sich eine Darmschlinge darin anstaut oder die Darmwand angesaugt wird. Es kommt dann zu einer Kolik (akuter Bauchschmerz) und eine Notoperation ist unumgänglich. Bei großen Nabelbrüchen besteht diese Gefahr meist nicht und die operative Versorgung kann später, ggf. mit der Kastration zusammen durchgeführt werden. Mitunter muß ein großer Bruch jedoch mit Hilfe von Fremdmaterial (synthetisches Netz) verschlossen werden.

Bis eine entgültige Versorgung erfolgen kann, sollten sie täglich den Bruch mehrfach kontrollieren und vorgetretene Organanteile wieder vorsichtig in den Bauch zurückverlagern. Ist dies problemlos möglich, wird auch erstmal nichts passieren. Bruchbinden und Verbände sind in aller Regel zur Anwendung beim Tier nicht geeignet.

Frage: Ich habe vor einiger Zeit eine verletzte Katze gefunden und wollte, am Wochenende, tierärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Leider hatte ich erhebliche Probleme einen Ansprechpartner zu finden, weder Tierschutzverein, noch Tierheim und auch nicht der zuständige Tierarzt waren zu erreichen. Erst die Feuerwehr konnte mir weiterhelfen und gab mir letztendlich die Nummer und Adresse ihrer Praxis in der Hansastr. und die Katze konnte erfolgreich versorgt werden. Wie funktioniert eigentlich der Notdienst für Fundtiere (verletzte Katzen/Hunde oder auch Igel bzw. Vögel)? Was passiert mit den Tieren danach und vor allem wer übernimmt die entstehenden Kosten? Für meine Fundkatze habe ich die Kosten selber übernommen, bin ich dazu eigentlich gesetztlich verpflichtet?

Antwort: Fundtiere können generell jeder Notdienst führenden Praxis oder Klinik vorgestellt werden. Die Fundkatzen und Fundhunde werden, wenn möglich und sinnvoll im Anschluss an die Erstversorgung an das zustehende Tierheim überbracht. Das Tierheim wird versuchen den Besitzer ausfindig zu machen. Sollte kein Besitzer ermittelbar sein, wird das Tierheim sich bemühen, die Fundkatzen oder Hunde an neue Besitzer weiter zu vermitteln. In der Regel trägt die Stadt die anfallenden Tierarztkosten.

Da die Kommunen in der heutigen Zeit immer weniger Geld zur Verfügung haben, sollten wir uns immer mehr eine Kultur des Hinschauens aneignen. Ich, als Individuum übernehme Verantwortung und stehe dann auch für die anfallenden Kosten in der Pflicht. Igel werden in der Regel, solange von dem angesprochenen Tierarzt behandelt, bis diese wieder ausgewildert werden können, wenn der Tierarzt die dafür notwendigen Voraussetzungen hat. Sicherlich gibt es auch noch örtliche, private Igelstationen, die aber oft so überlastet sind, so daß man sich eher bemühen sollte, diese Igelstationen zu entlasten. Ähnlich verhält es sich bei den Wildvögeln und allen anderen Wildtieren. Wir Bürger sollten uns nicht immer nur auf Paragraphen berufen, sondern sollten vielmehr auch in diesen Bereichen mehr Eigenverantwortung übernehmen. Sicherlich wird sich immer hinsichtlich der Kostenfrage ein Kompromiss zwischen Tierarzt und Fundtierüberbringer finden lassen. Rein rechtlich gesehen entscheiden in Nordrhein-Westfalen die Kommunen selbst, ob und wann Katzen als Fundtiere akzeptiert werden, und ob und wann eine Kostenübernahme für unaufschiebbare Behandlungen bei krank oder verletzt aufgefundenen Katzen erfolgt.

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