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Brandstiftung

Brand in Wilhelmstraße Olpe: Anklage wegen schwerer Brandstiftung

14.07.2012 | 07:00 Uhr
Brand in Wilhelmstraße Olpe: Anklage wegen schwerer Brandstiftung
Brand des Einfamilienwohnhauses am 5. Januar 2011 in der Wilhelmstraße Olpe. Foto: Feuerwehr Olpe

Olpe.   In der JVA Wuppertal wartet ein 21-Jähriger auf seinen Prozess. Der junge Mann hatte Anfang März gestanden, das eigene Wohnhaus in der Wilhelmstraße in Olpe angezündet zu haben. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Wie Staatsanwalt Stephan Krieger auf Anfrage mitteilte, ist jetzt die Anklage wegen schwerer Brandstiftung fertiggestellt. Wie berichtet, hatte die Olper Feuerwehr den Brand am späten Abend des 5. Januar dieses Jahres bekämpft . Das lichterloh brennende Fachwerkhaus wurde komplett zerstört. Der Schaden betrug mehr als 100.000 Euro. Der damals noch 20-Jährige bewohnte zur Tatzeit das Haus mit seiner Mutter und seinen drei Geschwistern. Die Angehörigen konnten sich in letzter Sekunde retten.

Zwar waren die Ermittler zunächst von einem technischen Defekt ausgegangen, doch dann geriet der Angeklagte in den Fokus. Es ging um zwei kleinere Zündeleien in einer metallverarbeitenden Firma in Olpe, in der der junge Mann damals beschäftigt war. Sämtliche Mitarbeiter wurden gehört. „Der Angeklagte hat die beiden Brände und später auch den in der Wilhelmstraße eingeräumt“ , so Staatsanwalt Krieger, der die Anklage auf den Großbrand des Wohnhauses beschränkt hat: „Ein Feuer wurde im Toilettenraum gelegt. Es ist nicht nachzuweisen, dass er die ganze Firma anzünden wollte.“

Den eigenen Vater tot im Bett aufgefunden

Bei der Suche nach dem Motiv wurde ein psychiatrischer Sachverständiger eingeschaltet und fündig. „Er ist traumatisiert durch den Tod seines Vaters“, so Krieger. Der Vater, mit dem der Angeklagte gemeinsam in der metallverarbeitenden Firma gearbeitet hatte, sei als seine wesentliche Bezugsperson verstorben: „Das hat ihn ziemlich mitgenommen. Er hat das auch direkt bei der Polizei angegeben. Das klang recht plausibel.“

Nach Informationen der Westfalenpost hatten Verwandte dem Angeklagten nach dem Tod des Vaters gesagt, er sei der älteste Mann in der Familie und müsse sich nun um alles kümmern. Eine Verpflichtung, mit der er offenbar heillos überfordert war. So habe er als ältester Sohn seinen toten Vater in der Türkei ins Grab legen müssen. Der Vater war überraschend mit nur 45 Jahren verstorben. Der junge Mann hatte seinen Vater tot im Bett gefunden. Für ihn brach eine Welt zusammen. Der Vater war sein Leitbild. Der Angeklagte wollte Gießer werden - wie sein Vater.

Familie des Brandstifters von Olpe nach München gezogen

Aufgrund dieser Problematik sieht der Staatsanwalt eine Tendenz Richtung verminderter Schuldfähigkeit. Eine psychische Erkrankung des nicht vorbestraften 21-Jährigen hat der Sachverständige nicht diagnostiziert. Bei der Tat soll eine Anpassungsstörung vorlegen haben, die jetzt wieder zurückgebildet ist. Eine Unterbringung in der Psychiatrie wird deshalb im Gutachten verneint. Alles Weitere muss bei der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht Olpe, die im August stattfinden soll, geklärt werden.

Die Familie ist inzwischen von Olpe nach München umgezogen. Verteidigt wird der 21-Jährige von Harald Kröning. „Er kann sich aus heutiger Sicht nicht mehr erklären, wie es zu der Tat gekommen ist“, sagte der Attendorner Anwalt auf Anfrage der Westfalenpost.

Roland Vossel

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