Anwohner hoffen auf den Rüttel-Effekt
24.08.2007 | 04:01 Uhr 2007-08-24T04:01:25+0200Letmathe. (rau) Die Anwohner der B 236 am Schälk sind der Polizei sehr dankbar für die Unterstützung im Kampf gegen zu schnelle Motorradfahrer. Bei der Versammlung der Bürgerinitiative am Donnerstag im Gasthaus zum Schälk gab es zweimal großen Beifall.
Lob und Applaus galten Werner Feldhaus vom Polizeipräsidium Hagen und dem Chef der Polizeiwache Hohenlimburg, Horst-Peter Grunwald. Beide hatten sich im Sinne der Anwohner dafür eingesetzt, dass die B 236 mit "Rüttelplatten" versehen wird. Damit sind aufeinanderfolgende Bodenwellen gemeint, die sich bis zu zwei Zentimeter hoch über die volle Fahrbahnbreite erstrecken. Vier solcher Stellen sollen - verteilt zwischen Ergste und Letmathe - die Motorradfahrer zum langsamen Fahren zwingen.
Wie Feldhaus den rund 50 Versammlungsteilnehmern mitteilte, werde der Landestraßenbaubetrieb die "Rüttelplatten" im September oder Oktober einbauen. "Wir müssen abwarten und beobachten, was es bringt", kündigte Versammlungsleiterin Katja Hofbauer den nächsten Schritt der Initiative an. Einige Anwohner zeigten sich wie die Polizei optimistisch. Erfahrungen aus anderen Regionen belegen laut Grunwald, dass das Rütteln den Spaß am Rasen verleidet. Alles spreche dafür, dass die B 236 als Rennstrecke unattraktiv werde.
Ein Anwohner wandte kritisch ein, die Motorradpiloten könnten die Abschnitte zwischen den Rüttelplatten als Kurzrennstrecke missbrauchen. Dem widersprach Grunwald: "Da können die nicht mehr genügend beschleunigen." Dass durch die Rüttelplatte eine neue Lärm quelle entsteht, scheint vielen hinnehmbar. "Hauptsache wir können uns wieder auf die Straße trauen", sagte eine Anwohnerin. Das nächste Treffen ist am 14. November .
Für die Bewohner des Stübbeken hat die Stadt Iserlohn indessen eine unerfreuliche Nachricht. Ein erneuter Vorstoß des Verkehrsausschusses, für die B 236 zwischen ehemaliger Ziegelei und Schälk ein Tempolimit anzuordnen, ist gescheitert. Der Landesbetrieb Straßen lehnte mit der Begründung ab: "keine Unfallhäufigkeiten" .
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