Gericht lässt WEKA das Recht zum Räumen
05.12.2009 | 22:26 Uhr 2009-12-05T22:26:00+0100
Sümmern. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat der Firma WEKA im erneut von ihr beantragten Eilverfahren bestätigt, dass sie bis zum 31. Januar 2010 Zeit hat, ihr illegales Lager an der Köbbingser Mühle selber räumen zu lassen.
„Die Tatsache, dass WEKA noch keinen Vertrag mit einer Entsorgungsfirma vorgelegt hat, wie es in dem am 7. Oktober auf Vorschlag des Gerichts getroffenen Vergleich vorgesehen war, rechtfertigt nicht, dass die Behörde sofort die Ersatzvornahme vollzieht”, erläuterte der Pressedezernent des Verwaltungsgerichts Klaus Buter die Auffassung der zuständigen Kammer. Durch den Vergleich sei auch nicht ausgeschlossen worden, dass WEKA sich mit weiteren Rechtsmitteln wie dem jetzigen Eilverfahren gegen den Vollzug der Ersatzvornahme erneut juristisch zur Wehr setzen dürfe.
„Warum hat man denn dann in dem Vergleich Fristen gesetzt?”, kann Kreisdirektorin Barbara Dienstel-Kümper die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht nachvollziehen. Auch wenn seinerzeit die Konsequenzen nicht explizit festgelegt worden seien, sei für den Kreis klar gewesen, dass bei einem Nicht-Einhalten der Termine die Ersatzvornahme vollzogen werde. Zumal der Kreis nach Ablauf der zweiten Frist WEKA noch einmal dreieinhalb Wochen Zeit eingeräumt habe, um einen Vertrag und ein Fein-Konzept vorzulegen. Statt dessen habe man aber nur per Fax ein Screenshot der Startseite der Entsorgungsfirma bekommen.
Dem widerspricht WEKA-Anwalt Michael Requardt energisch: „Ich habe ein sechsseitiges Konzept mit einer detaillierten Beschreibung des Räumungsablaufes gefaxt, dass die Firma Dürr auf der Basis unserer Inhalts-Liste und des Entsorgungskonzeptes der Firma Zimmermann erstellt hatte.” Dass es mit der ursprünglich für die Räumung vorgesehenen Firma aus Bielefeld nicht zu einem Vertrag gekommen sei, habe an deren plötzlich gestellten „überzogenen Forderungen” gelegen. Fehlende Sicherheiten seitens WEKA, so Requardt, seien nicht der Grund gewesen.
Zugleich bestätigte der Anwalt gestern aber, dass alle 24 WEKA-Mitarbeiter in der Zwischenzeit freigestellt worden seien und nun Leistungen von der Agentur für Arbeit bekommen. Denn da die Ermittlungen zur Ursache des Großbrandes am 22. Juli immer noch nicht abgeschlossen seien, weigere sich die Versicherung zu zahlen. Der Versuch Requardts, einen Abschlag aus der Gebäude- bzw. der Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu bekommen, scheiterte vor dem Oberlandesgericht Hamm. Das habe sich, so Requardt, der Argumentation der Versicherung angeschlossen, die die WEKA-Ansprüche mit den bereits an die Firma Dornbracht gezahlten 20 Millionen Euro aufgerechnet habe.
Die Finanzierung der Räumung, für die der Anwalt mit Kosten von rund 150 000 Euro rechnet - der Kreis geht im schlechtesten Fall von 1 Million Euro aus -, sei aber gesichert, so dass möglichst noch vor Weihnachten mit den Arbeiten begonnen werden könne. Das hofft auch der Kreis, der jetzt erst einmal abwarten will.
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