Im gerichtlichen Dauerstreit mit Sportwettbürobetreibern
16.02.2010 | 14:28 Uhr 2010-02-16T14:28:00+0100
Hemer. Vor Gerichten trägt die Stadt Hemer einen Dauerstreit aus mit den Betreibern von Sportwettbüros. Wer hat den längeren Atem?
Im Stadtgebiet werden sechs Ladenlokale mit konzessionierten Spielhallen betrieben sowie vier weitere Läden, in denen Sportwetten vermittelt werden. In Niederhemer konzentriert sich das Geschehen mit zwei Spielhallen und zwei Wettbüros in der unteren Hauptstraße.
Das Ordnungsamt überwacht alle Geschäfte regelmäßig. In 2009 wurden elf Verstöße gegen geltendes Recht mit Bußgeldern geahndet. Das waren sechs Verstöße gegen das Feiertagsgesetz, vier Verstöße wegen des verbotenen Aufenthalts von Minderjährigen in Wettbüros und einen Verstoß gegen die Sperrzeit.
Außerdem gab es im letzten Jahr eine groß angelegte Kontrollaktion des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei und dem Arbeitskreis gegen Spielsucht in den Einrichtungen an der unteren Hauptstraße. Wegen mehrerer Verstöße gegen die Spielverordnung und gegen die Gewerbeordnung wurden damals Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Betreiber und Automatenaufsteller eingeleitet.
Mit den Sportwettbüros liegt die Stadt im Dauerclinch, weil diese Läden nach den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages unerlaubt betrieben werden. So erläutert das eine Sitzungsvorlage der Verwaltung für den Hauptausschuss, erstellt nach einer Anfrage der FDP-Fraktion.
Dieser Dauerstreit wird bei Gerichten geführt. Das Ordnungsamt hat den Betrieb der Wettbüros unmittelbar nach Aufnahme der Betriebstätigkeit per Ordnungsverfügung untersagt, wogegen der Betreiber regelmäßig klagt - bisher offenbar mit Erfolg. Die Vorlage für den Hauptausschuss erläutert das Pingpongverfahren wie folgt: „Die Rechtslage stellt sich jedoch so dar, dass im Eilrechtsschutzverfahren das Verwaltungsgericht Arnsberg die aufschiebende Wirkung der Klage auf Antrag der Wettbürobetreiber regelmäßig wiederherstellt, während das Oberverwaltungsgericht Münster die Anträge nach erfolgter Beschwerde bisher abgelehnt hat. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Eilanträge können die Wettbüros weiter betrieben werden.”
09:40
dieser bürgermeister ist nicht nur schlau sondern auch noch weitsichig im gegensatz etwa zu seinen bürgermeisterkollegen von bochum und essen auf deren städte schadensrsatzklagen in zigmillionenhöhe zukommen und so ganz nebenbei bereits seit jahren auf die gewerbesteuern von sportwettvermittlern zu gunsten eben jener städte verzichten , in deren hoheitsgebiet die intelligenteren amtsinhaber regieren .
13:04
#2 Dann übernehme ich das gerne: Andere Städte beneiden uns um unseren Bürgermeister. Wir haben ihn mit über 70 Prozent gewählt und das ist und war gut so! Ohne Landesgartenschau hätten wir nichts in der Stadt erreicht. Ein Glücksfall für Hemer ist die Landesgartenschau.
11:52
hier fehlt der tägliche Hinweis
auf die Landesgartenschau
und das Lob für Bürgermeister Esken!
Schlamperei!
Bitte für Morgen nicht wieder vergessen!
18:22
Es ist in diesem Staat anscheinend nicht mehr möglich, geltendes Recht durchzusetzen. Ein Gericht urteilt so, ein anderes Gericht wieder anders. Wer nur das nötige Geld hat, um immer wieder neue Klagen einzureichen, kann die staatlichen Maßnahmen bis zum St.Nimmerleinstag hinausschieben. Ist so etwas eigentlich noch mit Demokratie und Rechtsstaat vereinbar? So einen Staat kann man doch nur noch als Papiertiger ansehen!
Fazit: Auf dem Weg in Chaos und Anarchie!