Veröffentlicht inPolitik

„Luxus-Pensionen“ für Minister in NRW stehen vor dem Aus

„Luxus-Pensionen“ für Minister in NRW stehen vor dem Aus

90817623.jpg
Foto: dpa
Neues NRW-Ministergesetz geht nach vierjähriger Debatte auf die Zielgerade. Ende der umstrittenen „Sofort-Rente“ für NRW-Regierungsmitglieder geplant.

Düsseldorf. 

Die rot-grüne Landesregierung steht nach mehr als vierjähriger Debatte vor der Abschaffung der umstrittenen „Luxus-Pensionen“ für ehemalige Minister. Der Vorschlag von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) für ein neues Landesministergesetz sei fertig und werde in Kürze im Landeskabinett beraten, erfuhr diese Redaktion aus Regierungskreisen. Ursprünglich sollte die Reform bereits am 12. Januar beschlossen werden, musste jedoch wegen der Kölner Silvesterexzesse von der Tagesordnung genommen werden.

Kernpunkt der Neuregelung soll das Ende der umstrittenen Sofort-Rente für Regierungsmitglieder in NRW sein. Bislang gilt: Wer sich fünf Jahre im Ministeramt hält, bekommt rund 4448 Euro im Monat, sobald er 60 Jahre alt ist. Wer acht Jahre regiert, kann sogar schon üppig ausgestattet mit 55 in den Ruhestand wechseln. Für eine vergleichbare Altersversorgung müsste ein normaler Arbeitnehmer mehr als 170 Jahre in die Rentenkasse einzahlen.

Sprünge in den Ruhegehältern

Jäger will die Ministerpensionen offenbar den weniger großzügigen Regelungen in anderen Bundesländern und dem Rechenmodell im Bund angleichen. Das heißt: Der Pensionsanspruch gilt erst ab einer deutlich höheren Regelaltersgrenze, und die Höhe der Bezüge entwickelt sich linear zu den Amtsjahren. Im Bund etwa beziehen Minister ihre Ruhegehälter nach vier Jahren Amtszeit erst mit 67 und beginnen mit 27,74 Prozent ihrer aktiven Bezüge, die sich jährlich allmählich steigern. Wer als ehemaliger Bundesminister schon ab 60 Pension beziehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen.

Der bereits 2011 von Jäger engagierte Rechtsgutachter Heinrich Amadeus Wolff von der Uni Frankfurt/Oder hatte das Pensionssystem durchleuchtet und die Sprünge in den Ruhegehältern kritisiert. Wer vier Jahre und elf Monate im Amt ist, erwirbt keine Ansprüche; wer fünf Jahre Minister ist, hat praktisch für den Lebensabend ausgesorgt.

Das aktuelle Kabinett darf offenbar auf einen Vertrauensschutz hoffen und ist von den künftig gekürzten Ruhegehältern nicht mehr betroffen. Auch die im Sommer 2015 ausgewechselten Minister Guntram Schneider, Ute Schäfer und Angelika Schwall-Düren (alle SPD) verabschiedeten sich noch zu den Vorzugskonditionen aus dem Amt.