Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden
07.09.2012 | 14:45 Uhr 2012-09-07T14:45:00+0200Luxemburg Eine deutsche Winzergenossenschaft vermarktete Weine als besonders "bekömmlich". Die zuständige Landesbehörde beanstandete dies und bekam nun vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Recht: Die Bewerbung der Weine unterschlage die negativen Folgen des Weinkonsums.
Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden. Dies ist eine unzulässige "gesundheitsbezogene Angabe", wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Danach darf die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor in Rheinland-Pfalz ihre säurereduzierten Weine nicht mehr als "bekömmlich" verkaufen.
Die Winzergenossenschaft in Ibesheim vermarktet bestimmte Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder in einer "Edition Mild - sanfte Säure". Aufgrund eines besonderen "Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung" seien diese Weine besonders "bekömmlich", heißt es auf den Etiketten. Die zuständige Landesbehörde beanstandete dies. "Gesundheitsbezogene Angaben " seien bei Getränken mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent unzulässig.
Verbotene gesundheitsbezogene Angabe
Die Winzergenossenschaft klagte, das Bundesverwaltungsgericht legte den Streit dem EuGH vor. Dieser bestätigte nun das Verbot. Eine "gesundheitsbezogene Angabe" müsse sich nicht zwingend auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands beziehen. "Es genügt, dass die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird", erklärten die Luxemburger Richter. Genau dies sei bei den Weinen der Winzergenossenschaft der Fall: Die Werbung mit dem Wort "bekömmlich" suggeriere eine geringe Belastung des Verdauungssystems und damit "eine nachhaltige positive physiologische Wirkung".
Negative Folgen , insbesondere "bei häufigem Verzehr", würden unterschlagen. "Somit stellt diese Bezeichnung eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar", urteilte der EuGH. Das Verbot gelte auch dann, "wenn diese Angabe für sich genommen zutrifft". Ein Verstoß gegen Grundrechte liege darin nicht. Das Verbot "gesundheitsbezogener Angaben" für alkoholische Getränke schaffe "ein angemessenes Gleichgewicht" zwischen dem Gesundheitsschutz und der unternehmerischen Freiheit der Erzeuger.(AFP)
10:00
Mit der Argumentation müssete Lebensmittelwerbung nahezu flächendeckend verboten werden, zumindest in der jetzigen Form. Da wird einem ja auch ständig irgend eine Gesundheit oder ein Wohlbefinden suggeriert. Aber bei Nestle, Kraft etc. ist wohl die Hemmschwelle höher als bei einer kleinen Winzergenossenschaft.
18:41
Sind die eigentlich nur noch daneben? Natürlich ist der Wein im Maße sehr bekömmlich. Bekömmlich ist ein normales deutsches Wort im normalen Sprachgebrauch. Wollen die Vögel unsere Sprache verbieten? Was für ein teurer Nonsens. Deutschland sollte endlich seine Geldschleusen schließen, mit allen Konsequenzen. Mit welchem Stuss beschäftigt sich eigentlich Europa?