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Finger weg von abgelaufenen Arzneien

30.01.2012 | 08:45 Uhr
Finger weg von abgelaufenen Arzneien
Nach Ablauf des Verfallsdatums sollte man Arzneien nicht mehr verwenden.Foto: dapd

Wuppertal.  Verbraucher sollten das Verfallsdatum ihrer Medikamente regelmäßig kontrollieren und abgelaufene Mittel auf jeden Fall entsorgen. Im besten Fall haben diese Arzneien nur ihre Wirkung verloren - im schlimmsten Fall aber bewirken sie sogar das Gegenteil.

Medikamente aus der Hausapotheke sollten nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr verwendet werden. Anders als bei Lebensmitteln handelt es sich dabei nicht um ein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern um ein tatsächliches Verfallsdatum, wie die Barmer GEK am Freitag in Wuppertal mitteilte.

Im besten Fall haben diese Arzneien dann ihre Wirkung verloren, im schlimmsten Fall bewirken sie sogar das Gegenteil. So könnten Salben, deren Verfallsdatum überschritten sei, zu Hautreizungen führen. Auch Verbandszeug hat ein Verfallsdatum. So können beispielsweise Pflaster ihre Klebefähigkeit verlieren und Druckverbände unsteril werden.

Sondermüll

Besondere Vorsicht ist nach Angaben der Kasse bei Medikamenten geboten, die nach Anbruch nur eine bestimmte Zeit haltbar sind. Das ist oft bei Tropfen oder Säften der Fall. Hier sollte unbedingt das Datum der ersten Anwendung auf der Flasche vermerkt werden, empfehlen die Experten. Abgelaufene Medikamente dürfen zwar rein rechtlich in den Hausmüll gegeben werden, in der Apotheke werden sie aber als Sondermüll behandelt und entsprechend entsorgt. (afp)

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Kommentare
31.01.2012
00:14
Finger weg von abgelaufenen Arzneien
von leiming | #1

Vor kurzem habe ich noch gelesen, dass abgelaufene Medizin keineswegs giftig ist sondern noch weit nach dem Verfalldatum wirksam ist und eingenommen werden kann. Die Lobby sorgt natürlich dafür dies anders darzustellen. Tabletten und Kapseln sind durch Überzüge und meistens noch durch Blisterpackungen zusätzlich geschützt. Meine ca. 12 Jahre alten Aspirintabletten wirken immer noch Wunder. Anders ist das natürlich bei Salben, Cremes, Tinturen, Verbandmaterial usw. wie oben beschrieben.

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