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Beipackzettel von Medikamenten sorgen oft für Verunsicherung

20.07.2011 | 08:45 Uhr
Beipackzettel von Medikamenten sorgen oft für Verunsicherung
Bei der Medikamenteneinnahme kann es zu Missverständnissen kommen. Oft sind unübersichtliche oder komplizierte Beipackzettel Auslöser von Verunsicherungen. Foto: dapd

Berlin.  Beipackzettel von Medikamenten enthalten viele Informationen, die verwirren oder sogar verängstigen. Laut einer Umfrage der Apothekerverbände versteht jeder zweite Patient die Packungsbeilagen nicht. Vor allem Senioren reagieren verstört.

Beipackzettel sind für viele Patienten zu kompliziert und flössen ihnen mitunter sogar Angst ein. Bei einer Umfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unter 3.300 Bürgern gab jeder Zweite an, dass er die Packungsbeilage als "eher unverständlich" oder "schlecht lesbar" empfindet. 58 Prozent haben die Angaben zu kompliziert oder zu ausführlich gefunden. Bei 37 Prozent löste der Beipackzettel sogar Angst aus, bei älteren Menschen über 65 Jahren hat dies sogar bei jedem Zweiten zugetroffen.

Die Experten der ABDA raten den Patienten dazu, bei Verunsicherungen ihren Arzt oder den Apotheker zu fragen, anstatt die Behandlung zu unterbrechen oder ganz mit der Einnahme der Medikamente aufzuhören. Denn selbst wenn der Beipackzettel viele unangenehme Nebenwirkungen aufführt, heißt das nicht, dass diese bei jedem Patienten auftreten. Die Hersteller sind verpflichtet, alle bekannten Nebenwirkungen aufzulisten und ihre Häufigkeit anzugeben.

Nicht verwirren lassen

Kommt die Nebenwirkung laut Beschreibung "häufig" oder "gelegentlich" vor, heißt das, dass sie bei höchstens neun von 100 Anwendern festgestellt wurde. "Seltene" Nebenwirkungen treffen höchstens einen von 1 000 Anwendern. Patienten sollten sich zudem nicht verwirren lassen, wenn ihre Krankheit in der Beschreibung nicht aufgeführt wird.

Seit Anfang 2011 gilt, dass beim Austausch eines Medikaments gegen ein anderes wirkstoffgleiches Präparat nur ein Anwendungsgebiet übereinstimmen muss. In einem Extremfall bekomme eine Frau mit Bluthochdruck in der Apotheke auch ein Präparat gegen Prostatabeschwerden - und dennoch sei es das richtige verschriebene Medikament für die Patientin. Wenn die eigene Krankheit im Beipackzettel nicht genannt ist, sollten Patienten deshalb in der Apotheke nachfragen.(mp)

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Kommentare
21.07.2011
06:18
Beipackzettel von Medikamenten sorgen oft für Verunsicherung
von Platoon | #3

Das Beste ist, diese Einnahmeverhinderungspapierchen sofort wegzuwerfen. Sie haben keinen medizinischen Sinn, sondern ausschließlich einen juristischen (Haftungsausschluss).
#1 von holmark , am 20.07.2011 um 10:09

-

holmark,
Ihrer Aussage stimme ich voll und ganz zu; besser kann man es nicht kommentieren.

Gruß, ich

20.07.2011
11:41
Beipackzettel von Medikamenten sorgen oft für Verunsicherung
von joergel | #2

Seltene Nebenwirkungen treffen höchstens einen von 1 000 Anwendern.
Wenn als seltene Nebenwirkung z.B. ein anaphylaktischer Schock mit tödlichem Ausgang und andere schlimmste Nebenwirkungen auf fast jedem Beipackzettel erscheinen, brauchen sich die Ärzte nicht zu wundern, dass viele Patienten ihr Medikament nicht einnehmen - und der Therapieerfolg ausbleibt.
Andereseits ist kein Arzt oder Apotheker in der Lage den Beipackzettel eines Medikaments mit dem Patienten wirklich zu besprechen. Wie soll das denn bei Senioren, die mehrere Medikamente einnehmen müssen, praktisch durchführbar sein?
Also ist der Patient, der keine Ahnung von der Materie hat, auf sich allein gestellt. Er bleibt letztlich mit seinen Ängsten, die vom Beipackzettel verursacht werden, allein.
Hauptsache die Pharmaindustrie hat sich juristisch nach allen Seiten hin abgesichert und verdient kräftig - insbesondere am deutschen Patienten, der für sein Medikament dazu noch erheblich mehr bezahlen muß als im Ausland...

20.07.2011
10:09
Beipackzettel von Medikamenten sorgen oft für Verunsicherung
von holmark | #1

Das Beste ist, diese Einnahmeverhinderungspapierchen sofort wegzuwerfen. Sie haben keinen medizinischen Sinn, sondern ausschließlich einen juristischen (Haftungsausschluss).

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