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SPD lehnt Flächen-Vorschläge der Essener Verwaltung ab

SPD lehnt Flächen-Vorschläge der Essener Verwaltung ab

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Foto: FUNKE Foto Services
Die Sozialdemokraten im Essener Rat fordern Änderungen bei der geplanten Bebauung von Grundstücken mit Flüchtlingsunterkünften. Der Norden der Stadt werde zu stark belastet.

Essen. 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Essen wird die neuen Vorschläge der Verwaltung über Flächen, die mit Flüchtlingsunterkünften bebaut werden könnten, nicht mittragen. „Die Vorschläge sind nicht ausgewogen. Der Norden der Stadt wird zu sehr belastet. Darüber werden wir reden müssen. Diese ungleiche Verteilung werden wir als SPD nicht hinnehmen“, erklärte SPD-Fraktionschef Rainer Marschan am gestrigen Abend nach einer mehrstündigen Sitzung seiner Fraktion im Gespräch mit der Redaktion.

Fraktionsmitgliedern aus den nördlichen Stadtteilen war übel aufgestoßen, dass die Verwaltung an Flächen in Altenessen und Katernberg für Bebauung mit Flüchtlingsunterkünften festhält, unter anderem auf dem Areal am Rhein-Herne-Kanal, auf dem eine Marina entstehen sollte. Es könne nicht sein, dass im Süden der Stadt Landschaftsschutzgebiete aus Gründen des Artenschutzes außen vor bleiben, Freiflächen im Norden aber genutzt werden sollen, sagte ein Teilnehmer der Runde, der namentlich nicht genannt werden wollte. Fraktionschef Marschan erklärte, dass auch über die eine oder andere von der Verwaltung genannte Wohnbaufläche zu reden sei, da diese zu nahe an bereits bestehenden Einrichtungen für Flüchtlinge lägen. Marschan nannte ausdrücklich die Antropstraße in Überruhr.

Oberbürgermeister Thomas Kufen und Stadtkämmerer Lars-Martin Klieve, die als Gäste an der Fraktionssitzung teilnahmen, war es augenscheinlich nicht gelungen, die SPD-Vertreter zu überzeugen – auch nicht mit Hinweis auf die prekäre Haushaltslage. „Die setzen uns die Pistole auf die Brust“, erklärte ein Teilnehmer. Für kommenden Freitag kündigte Marschan eine Sondersitzung seiner Fraktion an. Bis dahin will die Verwaltung ihre Vorschläge präzisiert haben und in schriftlicher Form vorlegen.