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"Sterbelizenz" - der Anfang vom Untergang

Von: gerhard.altenhoff@giordano-bruno-institut.de

An: leserbriefe@spiegel.de

Datum: 19.01.08 00:21:56

Betreff: Sorry, falsche Taste: Spiegel-Titel "Der Anfang vom Untergang"

Date: Sat, 19 Jan 2008 00:21:56 +0100

Message-Id: <806203466@web.de>

Liebes Spiegel-Team,

der "Herr Hitler" wurde seinerzeit vom Reichspräsidenten ernannt, weil dieser allein darüber entscheiden konnte, wen er zum "Kanzler" macht.

Das Bonner Grundgesetz hat diesem Procedere mit Artikel 33 GG theoretisch einen Riegel vorgeschoben: Der Bundespräsident muß, bevor er dem Bundestag die in Frage kommenden Bewerber zur Wahl vorstellt, die Stelle des Bundeskanzlers öffentlich ausschreiben.

Praktische Konsequenz ist, daß die Wahl einer Frau Merkel durch den Bundestag gegen die Willen des Inhabers der verfassungsgebenden Gewalt verstößt und damit nichtig war. Ebenso nichtig war die Ernennung der Frau Merkel zur Bundeskanzlerin. - Aber nicht nur deswegen, es gibt da noch weitere, gewichtige Gründe.

So wiederholt sich der "Anfang vom Untergang" immer wieder, wenn man die grundlegenden Spielregeln menschlichen Zusammenlebens nicht beachtet.

Ich habe mir erlaubt, Ihr Titelblatt ein wenig neu zu gestalten. Ferner habe ich, unter Vorwegnahme der künftigen Entwicklung, das Titelblatt für den zweiten Teil des Anfangs vom Untergang den verfassungskonformen Gegebenheiten angepaßt.

Wer die Entsendung deutscher Truppen an die Wolga für etwas ganz anderes hält als die Entsendung einer Infanteriekompanie an den Hindukusch, der sei daran erinnert, daß erst jüngst eine erbitterte Debatte über die "aktive Sterbehilfe" geführt wurde. Dieselben Leute, die "Sterbewillige" am Sterben hindern wollen, stellen den Jungs des Jung die Lizenz zum Sterben aus. Und er sei daran erinnert, daß die Frage, ob St. Pankratius in Nievenheim, damit also die Kirche im Dorf bleibt, sich qualitativ nicht von der Frage unterscheidet, ob "mer dä Dom en Kölle losse". Es ist keine Frage des Prinzips, nur eine der Größenskala.

Wie schnell man einen rein größenmäßigen Unterschied mit einem prinzipiellen verwechseln kann, zeigt der Verlgeich einiger  "Verfassungen" der Staaten, die das Tierreich bevölkern, mit unserem Bonner Grundgesetz. - Diese - etwas gewöhnungsbedürftige - "Rechtsvergleichung" führte am Ende zum "Nievenheimer Manifest", das die Grundpositionen für eine deutsche Verfassung nach Artikel 146 des Grundgesetzes enthält.

Eine solche Verfassung dürfte "vorbildlich" für eine de constitutione ferenda überfällige Verfassung der Europäischen Union sein.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Altenhoff

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1 Kommentar

problembaerbruno
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Der Planet ist pünktlich. - Wieder einmal. Kaum ist mein Beitrag erschienen, fällt das halbe Kap Arkona ins Wasser:

http://wissenschaft-online.de/artikel/940158

Für alle die, die es nicht wissen:
Kap Arkona ist die Nordspitze Rügens und bildet damit auch die Nordspitze des Wahlkreises unserer heißgeliebten Frau Merkel...
Irgendwie, ich kann mir nicht helfen, hat Poseidon eine Art von Humor, der dem meinen sehr nahe kommt.
# von problembaerbruno am 27.01.2008 um 00:01 | melden?

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