Nun ist das Urteil gefallen. Die Kommunalwahl findet am 30. August statt, die Bundestagswahl am 27. September. Und das soll nun demokratisch sein? Es ist ein Urteil, das die Städte richtig viel Geld kostet. Und auf das auch der demokratische Bürger verzichten kann.
Der Bund der Steuerzahler hat einen absolut vernünftigen Vorschlag gemacht: Die Stimme des Volkes hören und beide Wahlen auf einen Termin legen. Das haben die Richter nicht verboten. Und die Städte können mal eben locker 42 Millionen Euro sparen.
Es soll konservative Wähler geben, die in ihrer eigenen Stadt trotzdem die SPD wählen, wenn diese die besten Lösungen für die Aufhübschung der Innenstadt und die Beseitigung von Schlaglöchern anbietet. Der Wähler ist ja nicht doof.
Und steinhart überzeugte SPD-Wähler werden auch nur bei einer Partei ihr Kreuzchen machen, ob Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahl. Da überlagert eine Partei auch alle Wahlen, obwohl sie an verschiedenen Terminen stattfinden.
Viele Wahltermine bedeuten auch einen langen Wahlkampf, mit der Gefahr, dass das Regieren ausgesetzt wird. Dann hat man bei aller angepriesenen Demokratie Stillstand, und zwar zum Schaden von Demokratie, Stadt und Land.
Deshalb, lieber Herr Wolf, springen Sie über Ihren Schatten. Legen Sie beide Wahlen auf einen Termin. Überall fehlt das Geld, und Sie wollen es mit vollen Händen zum Fenster hinauswerfen. Das ist nicht im Sinne von all den klammen Ruhrgebietsstädten, die Schulen, Straßen und Kindergärten vermodern lassen müssen.
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