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Kann man ungewollt auf einer Wahlliste landen?

NPD

Ungewollt auf einer Reserveliste für die Kommunalwahl gelandet – ist so etwas möglich? Die Antwort muss an dieser Stelle unbefriedigend bleiben: Ja und Nein. Und sie sollte es auch solange bleiben, bis der Sachverhalt eindeutig geklärt ist.

 

In Menden stehen zwei junge Männer auf der Reserveliste der NPD. Doch sie beteuern, dass sie niemals für die rechtsextreme Partei kandidieren wollten. Mittlerweile sind sie auch zum Wahlamt der Stadt Menden gegangen und haben dort offiziell Beschwerde eingelegt. Und gleich danach sind sie zur Polizei gegangen, um Anzeige gegen die NPD zu erstatten.

Weil das wenig Erfolg hatte, suchten sie anschließend auch den Weg in die Öffentlichkeit.

 

Die NPD dagegen beruft sich auf Unterschriften der beiden Männer, die auf Unterlagen stehen, die die NPD beim Wahlamt eingereicht hat. Einer soll sogar bei einer Wahlversammlung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben. Der junge Mann bestreitet das – und erklärt, auch die Unterschrift im Alkoholrausch und zudem aus einem völlig anderen Grund gegeben zu haben.

 

Nun steht es also Aussage gegen Aussage. Und wenn nicht noch geheime Kamera-Mitschnitte gefunden werden, wird der Fall wahrscheinlich nie aufgeklärt. Fest steht nur, dass die Wahlliste formaljuristisch korrekt ist.

 

Die beiden jungen Männer flehen nun die Wähler an: „Bitte wählt uns nicht!“ Hoffentlich meinen sie damit auch die gesamte Partei...

 

 

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