Wie in allen Bereichen, so greift der Gesetzgeber auch in unsere Gartenarbeiten ein. Nicht nur das Nachbarrecht , aus dem Beitrag „(K)eine heile Welt“ (klick), sondern auch das Bundesnaturschutzgesetz (klick) und das Landschaftsgesetz NRW (klick) bestimmen unser Handeln.
Starke Rückschnitte oder Rodungsarbeiten sollten bis Ende Februar erledigt sein. Sie sind nur in der Zeit von Anfang November bis Ende Februar erlaubt. Das auf den ersten Blick unsinnige Gesetz, hat das Ziel, die Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten von Vögeln zu schützen. Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet erscheint es doch wieder sinnvoll, gerade auch in Anbetracht der Tatsache, dass genügend Zeit für solche Arbeiten zur Verfügung steht.
Lediglich in der Baumpflege sollte dieses Gesetz meiner Meinung nach angepasst werden, da die Untersuchungen der letzten Jahre ergeben haben, dass die Wundheilung bei vielen Baumarten in den Sommermonaten besser ist und so größere Schäden an Bäumen vermieden werden können. Und in nicht jedem Baum ist ja bekanntlich ein Vogelnest. Natürlich ist auch nicht in jedem Strauch ein Nest, aber auch andere grundlegende Veränderungen im Umfeld können dazu führen, dass Vögel ihre Brut verlassen. Daher im Zweifelsfalle immer warten, bis die Brutzeit vorbei ist.
Natürlich dürfen ganz normale Form- und Pflegeschnitte auch im Sommer durchgeführt werden. Niemand hat etwas dagegen wenn die neuen Jahrestriebe an Hecken und Sträuchern entfernt werden. Man sollte auch die Kirche im Dorf lassen und auch mal einen Strauch im eigenen Garten roden dürfen, wenn die Störung von Vögeln ausgeschlossen ist.
Auf die leichte Schulte darf man diese Gesetze jedoch nicht nehmen. Es können empfindliche Strafen, bis zu 50.000 € drohen. Wie bei allen Gesetzen, gibt es natürlich auch Ausnahmen. Wenn dringende Angelegenheiten es erfordern, kann man bei der unteren Landschaftsbehörde (häufig in Grünflächenämtern integriert) anfragen, ob es in einer besonderen Situation eine Ausnahme gemacht wird und sich diese bestätigen lassen.
Besser ist es jedoch, wenn man milden Tage in der Zeit von November bis Februar für seine Schnittarbeiten nutzt, wie es uns schon blumenfee57 ( klick) vorgemacht hat.
… und mild ist dieser Winter allemal.





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