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Die wirkliche Wahrheit über den Dönerstach


Kanzlei Reiter & Dreher

Dr. jur. Dubio Antireo

Winkelgasse 10c

12345 Linsengericht




Sehr geehrter Herr Schubiak,


hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung meiner Mandantin Frau Ingeborch Schubiak an.


Meine Mandantin berichtete mir heute über Ihren verleumderischen Blogeintrag und lässt Ihnen in diesem Zusammenhang folgendes mitteilen:


Meine Mandantin hat den Döner gekauft und mit ihrem Geld bezahlt, er befand sich also nicht nur in ihrem Besitz, sondern war auch ihr Eigentum. Dass sie den Döner mit der Absicht käuflich erworben hatte, ihn Ihnen zum Verzehr zu überlassen, berechtigt sie nicht zu der Annahme, der Döner gehöre zur Gänze Ihnen und Sie könnten damit nach Gutdünken verfahren. Im übrigen handelte es sich um einen sogenannten „Jumbodöner“, Sie liefen also keineswegs Gefahr hungrig zu bleiben oder gar dem Hungertod anheim zu fallen, nur weil meine Mandantin davon einen winzigkleinen Mäusebiss zu sich zu nehmen... äh... gedachte.


Herr Schubiak, Sie haben mit meiner Mandantin einen Ehevertrag geschlossen. Ich darf Ihnen hieraus die drei wichtigsten Paragraphen in Erinnerung rufen:


§2 Der Mann (das sind Sie!) muss sein Futter jederzeit mit der Frau teilen. Das Futter ist so zu sich zu nehmen, dass die Frau davon Kenntnis erhält. Der Mann hat jegliches Jammern und Wehklagen zu unterlassen.



§2a Handelt es sich um besonders begehrtes Futter mit einem hohen Kakao- oder Käse- oder Fastfood-Anteil, so hat der Mann der Frau das größere Stück zu überlassen.Was das jammern und Wehklagen betrifft: siehe §2.



§3 Wenn das Futter in zwei Teile geteilt wird, gilt automatisch die Regel: „Einer teilt, einer sucht aus“, wobei die Frau sich aussuchen darf, ob sie lieber teilt oder aussucht.



Zur Entschädigung meiner Mandantin werden Sie dieser einen Eimer Schokoladen-Haselnuss-Pudding schenken und so lange traurig daneben stehen, bis sie ihn komplett ausgelöffelt hat. Sollten Sie dem Wunsch meiner Mandantin nicht nachkommen, werde ich ihr empfehlen, Ihnen zu allen künftigen Mittagsmahlzeiten ihren erprobten Thunfischauflauf zu servieren.


In Erwartung einer positiven Nachricht verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Dr. jur. Dubio Antireo


Kanzlei Reiter & Dreher


 
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