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Weihnachten und (mit) Hartz IV

Ich habe lange überlegt, ob ich zum Thema Weihnachten in Verbindung mit Hartz IV schreiben soll. Ich habe lange überlegt, weil diese Thematik mich besonders berührt.

 

Ich habe nicht gerade wenige Bedenken, daß der letzte Rest an "Zauber" verloren geht, wenn ich darüber schreibe. Aber ich mache es dennoch, denn ich weiß, daß mit mir sehr viele das Weihnachtsfest in ähnlicher Art und Weise erleben werden.

 

Und mittlerweile werden nicht mehr nur Erwerbslose triste Feiertage vor sich haben, denn längst ist kein Geheimnis mehr, daß eine nicht unerhebliche Zahl von Vollzeitbeschäftigten zu ihrem "Hungerlohn" Hartz IV beantragen müssen, um ein Leben am Existenzminimum zu führen.

 

Was ist Weihnachten für mich??? Weihnachten ist für mich etwas Besonderes und nicht erst seitdem ich selbst Kinder habe. Ja, ich gebe es zu: ich verwöhne meine Lieben um mich herum überaus gern. Nein, nicht nur zur Weihnachtszeit, aber da macht es besonderen Spaß.

 

Weihnachten ist Familie, Plätzchen backen, der Duft nach Zimt, Orangen und Äpfeln. Weihnachten ist Musik, Glanz und Kerzenschein, und Weihnachten ist zusammen sein, Ruhe - und JA: auch ein gutes Essen. Nicht zu üppig, aber dennoch gut. Ach ja: und Weihnachten sind auch gute Gaben. Nicht viel, nicht teuer, aber doch Gaben, die das Herz des Beschenkten zum Lächeln bringen. Ich selbst war noch nie für diesen Konsum-Terror: Geschenke, Geschenke, Geschenke - eins teurer als das andere - immer größer, immer mehr.................. Der Gedanke dahinter zählt für mich mehr als alles andere.

 

 Naja, Weihnachten steht nun unweigerlich vor der Tür, und auch ich kann es nicht länger ignorieren, viel zu sehr sehne ich mich nach diesem heimeligen Gefühl.......... Wie sieht Weihnachten mit Hartz IV aus??? Oder mit einem Lohn in Hartz IV Nähe??? Mich gruselt es, wenn ich an Weihnachten denke. Wenn es ähnlich wird wie der Nikolaustag, habe ich regelrecht Angst, denn es wird mir wahrscheinlich das Herz brechen, meinen Kindern nicht ihre Wünsche erfüllen zu können. Nicht einen davon. Das was ich für sie besorgen kann, das steht nicht auf ihrem Wunschzettel. Ihre kleinen Wünsche sind nicht teuer, aber momentan dennoch unerschwinglich.

 

Und zu allem Überfluß finde ich auch noch dieses:

 

Die frohe Botschaft?

 

Es ist so weit. Wie alle Jahre wieder steht Weihnachten vor der Tür, hartnäckig und unabweisbar. Und irgendwann werden wir es hereinlassen müssen, jedenfalls die meisten von uns, spätestens am 24. Dezember, ob wir wollen oder nicht.

 

Die Weihnachtsbotschaft beginnt mit hoffnungsvollen Worten: „Und siehe, ich verkündige Euch große Freude, die allem Volke widerfahren wird...“ Allen? Ja, Allen, denn: Weihnachten soll Freude bringen. Und auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen daher zu Weihnachten Geschenke bekommen.

 

Sie glauben, das sei die frohe Botschaft? - Nein, die kommt erst jetzt:

Lassen Sie sich die frohe Botschaft verkünden, dass die Argen in diesem Land diese Geschenke zum Anlass nehmen, ihre Ausgaben zu senken.

 

Geschenke gelten als Einnahme, die mit dem ALG-II-Anspruch verrechnet werden müssen. Zwar gelte das in der Hauptsache für Geldgeschenke, aber grundsätzlich auch für andere Zuwendungen, so die Bundesregierung. Solche Geldgeschenke (oder Sachgeschenke, die vermuten lassen, dass es sich um Wertgegenstände handeln könnte, wie eine Münzsammlung oder ein Schmuckstück von erheblichem Wert) müssten in jedem Falle angegeben werden. Nur dadurch sei es möglich zu überprüfen, ob der Beschenkte auch in Zukunft hilfebedürftig sei. Wenn Geschenke nicht angezeigt werden, kann eine Strafe bis zu 5000 Euro drohen.

 

Doch wie schon gesagt, Weihnachten soll Freude bringen. Und deshalb ist es so, dass Einmal-Geschenke und andere einmalige Einnahmen anrechnungsfrei sind, wenn sie pro Jahr und Mitglied der sogenannten Bedarfsgemeinschaft 50 Euro nicht übersteigen.

 

Schenkt also die Oma ihrem Enkel ein Winterkleidungsstück im Wert von beispielsweise 100 Euro, dann empfiehlt es sich – so stand es jedenfalls in einem unserer hiesigen Wochenblätter zu lesen - „dass sie das Geld in Bar aushändigt oder mit dem Enkel zusammen einkaufen geht.“

"Denn", so war zu lesen, "bei einer Überweisung auf das Konto wird ein Geldgeschenk früher oder später sichtbar und muss unabhängig vom vorgesehenen Verwendungszweck von der Arge als Einkommen gewertet werden.“ Und spätestens beim alljährlichen Datenabgleich fällt das auf, weil Datenschutz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bekanntermaßen entfällt.

In diesem Sinne, eine schöne Adventszeit.

(Quelle: http://www.aktive-erwerbslose.de/hp/)

 

 

Ich wünsche euch dennoch eine besinnliche Weihnachtszeit.

 
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