Wechselkennzeichen & Co. - Was sich für Autofahrer am 1. Juli geändert hat
01.07.2012 | 10:02 Uhr 2012-07-01T10:02:00+0200
Essen. Seit dem 1. Juli können Autofahrer ihr altes Kennzeichen behalten, auch wenn sie in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis ziehen. Das gilt allerdings nur in NRW. Wer neben seinem Auto auch noch ein Wohnmobil besitzt, kann nun beide mit einem Wechselkennzeichen ausstatten.
Der ausgeschiedene Verkehrsminister Harry Voigtsberger hat mit einer seiner letzten Entscheidungen einen Versuch gestartet, Autofahrern in NRW das Leben ein wenig zu erleichtern. Seit dem 1. Juli müssen sich Autofahrer, die innerhalb von NRW umziehen, nicht mehr um ein neues Kennzeichen kümmern .
Stattdessen dürfen sie ihr altes Kennzeichen behalten. „Damit kommen wir einem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach, die nach einem Umzug aus den unterschiedlichsten Gründen ihr bisheriges Kennzeichen behalten wollen“, sagte Voigtsberger bei der Vorstellung der Neuregelung im Juni.
Für die Ummeldung des Fahrzeugs müssen Autofahrer trotzdem zahlen
Zwar sparen sich die Autofahrer damit die Neuanschaffung eines Kennzeichens, doch für die Ummeldung ihres Autos müssen sie weiterhin zahlen. Dafür, dass im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief die neue Adresse des Fahrzeughalters vermerkt wird, veranschlagt die Kfz-Zulassungsstelle in Essen 29,50 Euro. Die gleiche Behörde in Duisburg berechnet für diesen Verwaltungsakt 39,70 Euro.
Tatsächlich sparen Autofahrer sich aber die Kosten für das neue Kennzeichen - meist zwischen 20 und 30 Euro. Wer von außerhalb nach NRW zieht oder NRW bei seinem Umzug verlässt, profitiert nicht von der neuen Regelung. Er muss sich wie bisher ummelden und ein neues Kennzeichen anschaffen.
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11:14
und noch was.Ich finde es gut.Weil dann muss ich nicht in überfüllte Strassenverkehrsämter.Sondern nur ins Bürgerbüro! Aber wenn man 3 Autos hat und um 14 Uhr immer Feierabend,dann kennt man die Problematik ja nicht.
11:12
Komisch,keiner regt sich über die Preise auf:
Dafür, dass im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief die neue Adresse des Fahrzeughalters vermerkt wird, veranschlagt die Kfz-Zulassungsstelle in Essen 29,50 Euro. Die gleiche Behörde in Duisburg berechnet für diesen Verwaltungsakt 39,70 Euro.
Euch hamse noch nicht genug abgezockt wenn ich diese dummen Kommentare von euch lese.Sorry!!! Aber welcher Verbrecher sich wo aufhält und welcher Typ etc pp und nichts zum Preis sagt,gehört doch noch mehr abgezockt.Einen dämlichen Aufkleber und eine Änderung im Computer für 30 bzw 40 Euro? Ich glaub ich spinne.
Jede Zulassungsbehörde kalkuliert ihre Kosten eben selber und wenn jemand der Meinung ist, dass die Höhe gegen die Abgabenordnung verstösst - Stichwort Kostendeckungsprinzip, kann ja beim Verwaltungsgericht oder Finanzgericht klagen.
16:29
Das Wechselkennzeichen ist die größte Volksabzocke die sich je eine Regierung geleistet hat.Mann kann von diesen unfähigen Schwachmaten nichts anderes mehr erwarten als den Bürger abzuzocken.
00:07
Es gibt tatsächlich Leute die sich über Solche gesetze aufregen, sagt mal habt ihr nichts anderes zu tun?
Sucht euch mal paar Hobbys.
Die neuen Gesetze finde ich Klasse, endlich kann ich ein Kennzeichen für zwei Autos benutzen!
23:39
"Aber so, wie das Wechselkennzeichen jetzt umgesetzt wurde, ist es einfach nur komplett überflüssig."
Nicht nur so, sondern grundsätzlich.
Ein Wechselkennzeichen nützt nur dem, der mehr Fahrzeuge hat als er braucht.
Das dürfte die Minderheit sein.
Die meisten Leute haben deshalb zwei oder mehr Fahrzeige, weil gleichzeitig mehrere Leute unterwegs sind. Die haben von so einem Wechselkennzeichen gar nichts.
Bei der jetzigen Regelung wird aber jeder beim Wechselkennzeichen bleiben. Für das Straßenbild ändert sich nichts, da das inaktive Fahrzeug sowieso keinen öffentlichen Raum belegt. An der KFZ-Steuer macht die Allgemeinheit aber Verlust, da für die Wintermonate eben nicht die höhere Steuer des Sommerfahrzeugs entrichtet wird.
Und eine Zulassung als Zweitfahrzeug wird kaum einer in Erwägung ziehen, da man ja, wie Sie schon anmerkten, sowieso nicht zwei Fahrzeuge gleichzeitig fahren kann.
"Brauchen" ist Definitionssache.
Ich kenne z.B. etliche Leute, die im Sommer einen Youngtimer oder ein (oftmals älteres) Cabrio fahren. Alle mit Saisonkennzeichen wechselweise mit einem neueren Fahrzeug für den Winter. Einfaches Beispiel aus der Praxis: Sechs Monate Youngtimer als Sommerauto mit 2,5l Hubraum und höherer Steuer durch altersbedingt ungünstigere Schadstoffklasse. Sechs Monate Winterauto mit 1,4l und geringerer Steuer da neuer.
Die meisten dieser Leute wären bereit, auch für die sechs Wintermonate die höhere Steuer des Sommerautos zu zahlen, um dafür die Freiheit zu haben, im Sommer bei schlechtem Wetter oder auf langen Strecken auch mal das Winterfahrzeug nutzen zu können. Die Wahrscheinlichkeit, dass das alte Schätzchen im Winter genutzt wird, ist deutlich geringer (würde aber für den Fiskus nicht negativ ins Gewicht fallen, da ja sowieso vollzeitig die höhere Steuer für dieses Fahrzeug gezahlt wird.
Sie haben natürlich recht, dass Haushalte, bei denen mehrere Leute gleichzeitig mit mehreren Fahrzeugen unterwegs sind, nichts von dem Wechselkennzeichen haben. Die waren aber von vornherein nicht die Zielgruppe dafür, da es eben - wie der Name schon sagt - ein WECHSELkennzeichen ist. Insofern sind solche Fälle in dieser Diskussion nicht weiter von Interesse.
In #5-1 sollte es natürlich heißen, dass die beim Saisonkennzeichen anstelle des Wechselkennzeichens bleiben werden.
23:02
Das Einzige, was an der Umsetzung des Wechselkennzeichens wirr ist, ist die skandlöse Entscheidung des Finanzministers, dass für beide Fahrzeuge die volle KFZ-Steuer zu entrichten ist.
Das jeweils inaktive Fahrzeug darf nur auf Privatgelände abgestellt werden, wie das auch bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fall ist. Es nimmt während der Nichtnutzung also keinerlei öffentliche Infrastruktur in Anspruch, nutzt keine Fahrbahn ab, verursacht keine Luftverschmutzung und belegt nicht mal Platz im öffentlichen Raum. Mit welcher Berechtigung soll der Halter also zahlen?
Ein weitgehend fairer Kompromiss wäre gewesen, wenn für die KFZ-Steuer der jeweils höchste Satz aller angemeldeten Fahrzeuge fällig geworden wäre, aber natürlich nur einfach.
Aber so, wie das Wechselkennzeichen jetzt umgesetzt wurde, ist es einfach nur komplett überflüssig.
14:50
grad im Zusammenhang mit Verbrechen dürfte es - Wechselkennzeichen sei dank - dann zukünftig sehr spannend werden rauszufinden welchen fahrzeug (Farbe/Typ( mit welchem Kennzeichen wann und wo unterwegs gewesen sein könnte.
und das ganz ohne gestohlene Kennzeichen!!!
Ob es dann demnächst Leute gibt, die "auswärtige" Kennzeichen in der eigenen Straße sameln wie die ausländischen 2€ Münzen?
Oder ist das schon der Ersatz, falls es den Euro nicht mehr lange gibt.
Völlig wirre Änderungsideen!
13:51
Mal ´ne Frage: Was passiert, wenn ich umziehe und mein Auto nicht ummelde? Und wer kontrolliert das? Ich kenne eigentlich niemanden, der bei einem Umzug (vor allem, wenn er z.B. für´s Studium zeitlich befristet ist) sein Auto umgemeldet hat und auch niemanden, der deswegen je Probleme bekommen hat.
Selbst wenn ich mich als Person nicht ummelde, interessiert das im Alltag doch niemanden. Melde ich mich dann um, werde ich im Bürgeramt gefragt "Und, wie lange wohnen Sie schon hier?" und sage dann einfach "Seit einer Woche!" und fertig. Gebe ich eine wahrheitsgemäße Antwort, sagt die Sachbearbeiterin höchstens "Eigentlich hätten Sie das früher machen müssen!"
So zumindest meine Erfahrung.
Wenn z.B. ein Knöllchen nicht zugestellt werden kann, gibt es schon Ärger.
13:25
Jetzt wird mir auch klar, warum man sich vom Verkehrsminister verabschiedet hat. Anstelle global zu denken und zu handeln verfällt NRW-Politi und Regierung immer wieder in sentimentale Gedanken uind bringt Gesetze auf den Weg, die wirklich niemand ernsthaft braucht.
???
Das Wechselkennzeichen ist Bundesrecht, da hat der Landesverkehrsminister ausser der praktischen Umsetzung nichts mit zu tun.
Das Melderecht ist Landessache, da kann der Landesverkehrsminister nichts auf Bundesebene entscheiden und es ist doch wohl selbstverständlich, dass Autofahrer, die in das Landesgebiet ziehen, nicht ihr Kennz. aus dem anderen Land behalten können.
Und allgemein gesprochen ist die Landesregierung von NRW nur für NRW und weder für ein anderes Buundesland geschweige denn für globale Regelungen zuständig.