Verkehrsrecht
Videobeweis ist erlaubt
03.09.2010 | 15:49 Uhr 2010-09-03T15:49:00+0200
Karlsruhe.Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen sind erlaubt. Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen verletzen nicht Persönlichkeitsrecht eines Kraftfahrers, so das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen sind erlaubt. Sie verletzen weder das Persönlichkeitsrecht eines Kraftfahrers noch verstoßen sie gegen das Willkürverbot, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. Demnach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung als Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen heranziehen.
Dabei seien Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen erlaubt, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gelte sowohl für Einzel- als auch Videoaufnahmen, erklärten die Richter.
Bei Abstandsmessung gefilmt
Ein Autofahrer war wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt worden. Dabei hatte sich das Gericht im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten Videoaufnahmen gestützt, auf denen der Mann zu erkennen war. Das zuständige Oberlandesgericht verwarf zuvor bereits dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet.
Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche Bedeutung, hieß es. (ddp)
(AZ: 2 BvR 1447/10, Beschluss vom 12. August 2010)
15:19
Ich hoffe nur, dass die Videoaufnahmen bei Verkehrsverstößen auch wirklich helfen..vielleicht werden die Menschen nachdenken bevor sie nur rumrasen!
21:05
Super Idee. Dann aber nicht die Fahrradfahrer die rücksichtslos bei Rot über die Ampel, gegen die Fahrbahn, durch Fußgängerzonen, über Bürgersteige, Fußgängerüberwege, zwischen parkenden Autos, usw. fahren vergessen...
20:53
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17:39
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08:34
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20:53
Tja Leute, dann zieht euch mal warme Socken an! 3mal dürft ihr raten, ob ich mit meinem camcorder ab morgen alle falschen Wendemanöver, Vorfahrtsverletzungen, Maßregelungen und Behinderungen wie gefährliches Eingreifen in den Verkehr festhalten werde.
Ich bitte alle anderen Rentner, sich mir anzuschliessen und dem Bösen ein Ende zu bereiten ;-)
11:13
Dann passiert genau das gleiche wie mit den Videoaufzeichnungen eines Überfalls an einer Tankstelle. Das sind nämlich auch private Aufzeichnungen, die zur Strafverfolgung herangezogen werden. Ebenso wie häufig Handyvideos oder Fotos.
Es ist Quatsch, dass private Videoaufzeichnungen nicht zur Strafverfolgung oder vor Gericht verwendet werden dürfen. Diskusionen gibt es höchstens wegen Datenschutz, wenn private Aufnahmen ohne Grund getätigt werden und dabei Leute gefilmt oder fotografiert werden, die dies nicht wollen, z.B. mit Webcams.
18:33
trapper, du hast es auch nicht verstanden. Was passiert, wenn ICH den Einbrecher filme ? Jetzt verstanden ?
13:25
Mir macht unser Staat langsam Angst.
12:57
@bralle
es wäre nett, wenn Du wenigstens erklären würdest, was Nbf7 nicht verstanden haben soll.
Es scheint einigen nicht klar zu sein, dass der Staat andere Befugnisse hat als der einzelne Bürger. So liegt beispielsweise das Gewaltmonopol beim Staat - was auch gut ist.
Das Urteil ist zu begrüßen, da es den Staat dabei unterstützt, Rechtsbrecher, und darum geht es, zur Verantwortung zu ziehen. Vielleicht sollte einmal ein Einbrecher bei bralle einsteigen, dabei von der Polizei gefilmt und danach im Gerichtsverfahren freigesprochen werden, da seine Persönlichkeitsrechte durch die Aufnahme verletzt wurden, damit auch bralle versteht, worum es geht.